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Wirtschaft: Fahnder haben die Firmen im Visier

Was sich durch das neue Gesetz ab 1. August ändert

Bauarbeiter, Küchenhilfen, Taxifahrer, Gärtner – sie machen den größten Teil des wirtschaftlichen Schadens aus, der Jahr für Jahr durch Schwarzarbeit entsteht. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung deshalb in erster Linie die gewerbliche Schwarzarbeit bekämpfen.

Verstärkte Kontrollen. Bundesweit prüfen bald 7000 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Unternehmen. Firmenchefs müssen nun jederzeit mit dem Besuch der Fahnder rechnen. Haushalte prüft die FKS nur nach einer Anzeige. Eine Wohnung darf sie nur mit richterlichem Beschluss durchsuchen. Private Baustellen dürfen die Fahnder jederzeit kontrollieren.

Höhere Strafen. Private, die einen Minijobber – etwa eine Putzfrau – unangemeldet beschäftigen, begehen weiterhin nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat: Eine Geldbuße bis zu 50000 Euro wird fällig, Steuern und Abgaben müssen nachbezahlt werden. Unternehmer trifft es härter: Beschäftigen sie einen Arbeiter schwarz, machen sie sich strafbar. Neben einer Geldstrafe drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Das gilt auch für private Arbeitgeber, falls sie eine Aushilfe schwarz beschäftigen, die mehr als 400 Euro im Monat verdient. Der Nachbarsjunge, der ab und an den Rasen mäht, braucht nichts zu befürchten. Gelegenheitsjobs, „die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind“, sind weiterhin keine Schwarzarbeit.

Rechnung ist Pflicht. Die renovierte Mauer, der neue Teich – dafür brauchten private Auftraggeber bislang keine Rechnung. Jetzt schon, und zwar für Leistungen von Firmen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen. Zwei Jahre lang muss der Hausbesitzer die Rechnung oder den Zahlungsbeleg aufheben, sonst drohen bis zu 500 Euro Strafe. Stellt die Firma keine Rechnung aus, muss sie bis zu 5000 Euro Strafe zahlen.

Arbeitsunfall. Fällt ein Schwarzarbeiter während der Arbeit von der Leiter, zahlt zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Ist der Mitarbeiter nicht versichert, kann die Versicherung nun Regress fordern, der Unternehmer muss dann alle Krankenkosten erstatten.

Abgaben. Wer einen Mitarbeiter schwarz beschäftigt und die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nicht zahlt, beging bislang eine Ordnungswidrigkeit. Ab sofort ist dies eine Straftat, die bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug nach sich ziehen kann.gd

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