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Wirtschaft: Falks Luftbuchungen vor Gericht

An diesem Freitag beginnt in Hamburg der Strafprozess gegen den Verlagserben Alexander Falk

Düsseldorf - Bescheidenheit ist eigentlich nicht die Sache von Alexander Falk. Sascha, wie ihn seine Freunde nennen, besitzt ein Weingut in Südafrika und liebt schnelle, teure Autos. Aber anstatt in seiner Villa im noblen Hamburger Stadtteil Pöseldorf zu residieren, muss sich der 35-Jährige derzeit mit neun Quadratmetern in der Innenstadt zufrieden geben. Genauer gesagt: Falk sitzt in einer Einzelzelle in Untersuchungshaft und das seit rund eineinhalb Jahren. Mehr als eine Stunde Hofgang am Tag ist nicht drin.

Ab Freitag wechselt Falk – zumindest stundenweise – auf die Anklagebank des Hamburger Landgerichts. Dann beginnt eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren, das die Hansestadt je erlebt hat. 700 Aktenordner müssen gewälzt und 76 Zeugen vernommen werden. Allein die Anklageschrift umfasst knapp 300 Seiten und enthält Anklagepunkte wie Betrug in einem besonders schweren Fall, Kursmanipulation in zwei Fällen und Steuerhinterziehung.

Im Zentrum des Verfahrens stehen Falks Aktivitäten als Manager vermeintlich aufstrebender Unternehmen aus der New-Economy. Zur Zeit des Internet-Booms in den Jahren 1999 und 2000 kaufte der diplomierte Kaufmann über seine schweizerischen Holding Distefora mehrere Dutzend kleine Unternehmen zusammen und schuf damit ein undurchsichtiges Geflecht von Geschäftsaktivitäten. Darunter befand sich auch die Ision AG, die Falk vom Stahlhersteller Thyssen-Krupp für 38 Millionen Euro erworben hatte. Falk baute den Zugangsanbieter für das Internet schnell zu einem führenden deutschen Dienstleister vornehmlich für Großfirmen auf. Die Palette war breit gespannt: Ision betreute unter anderem die Internetseiten des Kaffeerösters Tchibo, des Kosmetikherstellers Beiersdorf und der ARD.

Die Basis für Falks Geschäfte bildet der Familienbesitz. Falk erbt von seinem Vater Gerhard den wegen seiner patentierten Faltstadtpläne weltweit berühmt gewordenen Falk Verlag. Doch das Geschäft ist ihm zu langweilig. 1995 veräußert er das Unternehmen an den Gütersloher Medienriesen Bertelsmann für damals 50 Millionen Mark. Falk tummelt sich lieber in der Welt des Internets. Am 17. März 2000, rechtzeitig vor dem Platzen der New-Economy-Blase, bringt er Ision an die Börse. Die Goldgräberstimmung katapultiert Ision auf mehr als zwei Milliarden Euro Börsenwert.

Zu Recht? Der Vorwurf der Hamburger Staatsanwaltschaft: Falk und fünf seiner damaligen Geschäftspartner sollen den Umsatz der Ision AG durch Scheingeschäfte manipuliert und dadurch den Aktienkurs der Gesellschaft künstlich in die Höhe getrieben haben. Das Ziel: Durch den Verkauf der Gesellschaft zu einem überhöhten Preis sollte ein schöner Gewinn erzielt werden.

Kurz vor Weihnachten des Jahres 2000 landete Falk dann auch den entscheidenden Treffer. Obwohl der Neue Markt schon deutliche Schwächeerscheinungen zeigte, schaffte er es, einen Käufer zu finden. 812 Millionen Euro legte die britische Telekom-Firma Energis für 75 Prozent an der Ision auf den Tisch – ein Geschäft mit katastrophalen Folgen. Energis verhebt sich an dem Millionendeal und geht ein Jahr später Pleite – viele Kleinaktionäre verlieren ihr eingesetztes Kapital. Den entstandenen Schaden beziffert die Anklage auf mindestens 46,7 Millionen Euro.

Falk dagegen rückt durch den geschickten Verkauf seines Aktienpakets auf einen Schlag in die Liga der reichsten Privatmänner Deutschlands auf. Die ganze Sache fliegt jedoch auf, weil Rechtsanwalt Johann-Christoph Rudin – er sitzt im Aufsichtsrat bei Distefora – über einige Unregelmäßigkeiten beim Firmenverbund stößt. Der Geschäftsführer der Schweizer „Schutzgemeinschaft der Investoren“ informiert die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, und bringt dadurch die Ermittlungen in Gang.

Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft reichen im schlimmsten Fall für zehn Jahre Freiheitsstrafe, die Untersuchungshaft wird darauf aber angerechnet. Bevor der Prozess am Freitag aber richtig losgeht, wird Falk-Verteidiger Gerhard Strate vermutlich einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen. Mehrfach schon hat der Jurist in den vergangenen 18 Monaten versucht, dem Verlagserben die Zelle zu ersparen. Alle Anträge auf Haftverschonung wurden jedoch bislang abgelehnt. Selbst das Angebot einer Kaution in Höhe von 2,5 Millionen Euro scheiterte an einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Wohl zu Recht. Die Staatsanwaltschaft bestätigte Vorbereitungen für einen Fluchtversuch.

Tobias Symanski

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