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Feinstaub: Steuerliche Förderung für Dieselrußfilter beschlossen

Die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern soll steuerlich gefördert werden. Für den Einbau wird es einen Zuschuss von 330 Euro geben, Fahrzeuge ohne Rußfilter dagegen werden zur Kasse gebeten.

Berlin - Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, verabschiedete das Bundeskabinett auf seiner Sitzung am Vorabend den entsprechenden Gesetzentwurf. Die geplante Regelung sieht vor, dass Diesel-Pkw, die bis zum kommenden 31. Dezember erstmals zugelassen und im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 mit einem wirksamen Rußfilter nachgerüstet werden, eine einmalige Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro erhalten.

Auf der anderen Seite sollen Besitzer von Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter ab dem 1. April 2007 über einen vierjährigen Zeitraum hinweg einen Steueraufschlag zahlen. Dieser liegt bei 1,20 Euro monatlich je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Aus diesem Malus sollen die aus der Steuervergünstigung für Rußfilter entstehenden Einnahmeausfälle für die Bundesländer kompensiert werden. Der Kompromiss zur Förderung der Dieselrußfilter war erst nach langem Ringen zwischen Bund und Länder Anfang November zustande gekommen.

Förderung gilt rückwirkend für 2006

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug (SPD), hob als Kernpunkt hervor, dass die steuerliche Förderung der Rußfilter rückwirkend zum Jahresbeginn 2006 gelten soll. Dies sei "nicht nur fair gegenüber denjenigen, die sich bereits ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert haben". Ermöglicht werde dadurch auch, zügig mit der Nachrüstung der Dieselfahrzeuge zu starten. An die Besitzer von Diesel-Pkw appellierte die SPD-Politikerin, mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge nicht bis zu dem für 1. April vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes zu warten, sondern damit spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat zu beginnen. (tso/AFP)

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