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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Anleger tragen den Schaden

Ich halte Aktien des Dax-Konzerns Hypo Real Estate. In den vergangenen Wochen hat sich der Wert meiner Aktien mehr als halbiert, nachdem die Bank eingeräumt hat, wegen der Finanzkrise hohen Abschreibungsbedarf zu haben. Entsprechende Gerüchte hatte sie bislang dementiert. Kann ich jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen?

Hypo Real Estate hatte noch Anfang August 2007 verkündet, dass man nicht mit Belastungen aus der Subprime-Krise in den USA rechne. Vollmundig wurde behauptet, selbst bei einem vollständigen Zusammenbruch des Subprime-Marktes wäre der Verlust durch die Risikovorsorge mehrfach abgedeckt. Nun musste Hypo Real Estate Abschreibungen in Höhe von 390 Millionen Euro vornehmen und die Dividende von 1,50 Euro auf 0,50 Euro je Aktie kürzen. Der Kurs brach dramatisch ein: allein am Dienstag vergangener Woche rutschte der Kurs um mehr als 30 Prozent ab.

Trotzdem ist es schwierig, Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder verantwortliche Personen durchzusetzen. Eine falsche Markteinschätzung durch die Vorstände reicht als Anspruchsbegründung allein nicht aus. Vielmehr müsste nachgewiesen werden, dass Verantwortliche bewusst falsche Informationen an den Kapitalmarkt gaben.

Der Nachweis, dass Vorstände schon früher Kenntnis von den dramatischen Risiken hatten, ist aber schwer zu führen. Selbst wenn dies gelingt, muss der Anleger zusätzlich nachweisen, dass ihm ursächlich durch die Fehlinformation ein Schaden entstanden ist, er also die Aktien des Unternehmens bei richtiger Information noch zu einem besseren Preis hätte verkaufen können.

Ähnlich wie im Fall der Mittelstandsbank IKB sind die Hürden, die der Anleger zur Geltendmachung seines Schadenersatzanspruches überwinden muss, viel zu hoch. Hinzu kommt ein erhebliches Prozesskostenrisiko. Eine verschärfte Haftung der Unternehmen und der Vorstände persönlich in solchen Fällen wird von vielen Seiten, auch von der DSW, schon lange gefordert. Ein höheres Haftungsrisiko würde Vorstände veranlassen, früher und offener über Risiken zu berichten. Gefragt ist hier also der Gesetzgeber.

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an Malte Diesselhorst

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