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ANLEGER Frage: An Peter Lischke Verbraucherzentrale Berlin

Vorsicht bei falscher Werbung

Mir wurde eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds angeboten, für den es angeblich eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt. Was ist an solch einer Offerte dran?

Es handelt sich hier in der Tat um eine relativ neue Masche, damit zu werben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Finanzangebote genehmigt hätte. So hatte ein Unternehmen des Grauen Kapitalmarkts geworben: „Bafin genehmigt erste deutsche Kunstanleihe“. Die Verbraucherzentrale Berlin hatte das Unternehmen daraufhin abgemahnt und letztlich auch vor Gericht erfolgreich auf Unterlassung geklagt.

Hintergrund ist, dass durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom Oktober 2004 auch neue Regelungen zur Prospektpflicht beschlossen und zum 1.7.2005 in Kraft gesetzt wurden. Dieses Gesetz verlangt, dass vor Vertriebsbeginn auch für Produkte des Grauen Kapitalmarkts bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Prospekt eingereicht und von dieser registriert und genehmigt werden muss. Davon betroffen sind alle geschlossenen Fonds, verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewährleisten (Genussscheine), Anteile an einem Vermögen (Beteiligungen) und Namensschuldverschreibungen.

Allerdings umfasst die Registrierung und Hinterlegung bei der Bafin keine inhaltliche Überprüfung der Prospektangaben, geschweige denn eine Prüfung der Solvenz des Unternehmens oder der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Angebotes. Damit ist die Schutzwirkung des Gesetzes von vornherein eingeschränkt. Das Verkaufsprospektgesetz regelt zwar, dass der Prospekt „alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten muss, um dem Publikum ein zutreffendes Bild über den Emittenten und die Vermögensanlagen zu ermöglichen“. Dies hilft aber nur wenig weiter, wenn die Finanzaufsicht letztlich die entsprechenden Angaben nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft. Bereits in der Diskussion des Gesetzentwurfs hatten wir als Verbraucherverband die Befürchtung geäußert, dass unseriöse Anbieter die Regelung nutzen werden, um damit zu werben, dass ihr Produkt genehmigt sei. Leider haben sich diese Befürchtungen bestätigt.

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An Peter Lischke

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