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ANLEGER Frage: Riestern oder Versicherung?

Nachgefrat bei Peter Lischke , Verbraucherzentrale Berlin.

Die Beraterin einer großen Berliner Bank hat mir neuerdings den Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Riester-Rente empfohlen. Sind die Angebote für mich als Single ohne Kinder sinnvoll?

Grundsätzlich ist ein Riestersparvertrag eine sinnvolle Anlage für eine zusätzliche private Altersvorsorge. Allerdings kommt es auf die persönliche Situation an. Die Riesterrente wird in der Beratung oft auf die Zulagenförderung reduziert. Da haben Sie als Single natürlich keine so guten Aussichten, da Sie bei einer relativ hohen Eigenleistung von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens nur die Grundzulage von 154 Euro nicht selber zahlen müssen. Allerdings ergibt sich eine Steuerersparnis. Die Anlage in einen Riestervertrag ist zunächst auch abgeltungsteuerfrei. Bei der späteren Auszahlung müssen allerdings Steuern bezahlt werden.

Riestersparen ist aber nicht gleich Riestersparen. Zwischen den Produkten gibt es erhebliche Unterschiede, die sich insbesondere in den Kosten widerspiegeln. Ganz generell gilt, dass Versicherungsprodukte am teuersten und Banksparpläne am kostengünstigsten sind. In der Mitte liegen Fondssparpläne, wobei es hier die größten Renditechancen gibt.

Anders ist die Situation bei der Lebensversicherung. Sie bietet eine Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge. Die Versicherungssumme wird fällig bei Tod der versicherten Person oder spätestens, wenn die versicherte Person den Vertragsablauf erlebt. Die Versicherungssumme ist garantiert mit einer Verzinsung von derzeit 2,25 Prozent, allerdings nur auf den Sparanteil. Dazu kommen noch Überschüsse, von denen sich aber nicht sagen lässt, wie hoch sie sein werden. Berücksichtigt werden muss, dass Lebensversicherungen mit erheblichen Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten verbunden sind. Die hohen Kosten werden insbesondere in den ersten Jahren fällig (sogenannte Zillmerung), so dass der für eine langfristige Geldanlage wichtige Zinses-Zins-Effekt nicht wirklich zum Tragen kommt.

Ein Vorteil der Lebensversicherung besteht darin, dass nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und der Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Versicherungsleistung und gezahlten Beträgen steuerpflichtig wird. Der Begriff „Abgeltungsteuerfreiheit“ ist bei Lebensversicherungen also nur bedingt zutreffend.

Beide Produktempfehlungen bedürfen also sorgfältiger Prüfung. Fazit: Steuerliche Aspekte sind wichtig, der Steuerspareffekt wird jedoch kleiner, wenn das Angebot unter Kosten- und Renditegesichtspunkten unterdurchschnittlich ist.

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an Peter Lischke

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