zum Hauptinhalt
Lehman Brothers

© dpa

Anleger-Klagen: Sparkasse lehnt Vergleich im ersten Lehman-Prozess ab

Im ersten Anlegerprozess um Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman-Brothers besteht die Frankfurter Sparkasse auf einem Urteil. Anleger haben Klage eingereicht, weil sie sich von der Bank schlecht beraten sehen.

Im ersten Verfahren dieser Art müsse die Sparkasse auf einem Urteil bestehen, sagte ihr Anwalt am Freitag bei der Zivilverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht. Geklagt hat dort ein Ehepaar, das mit einem Lehman-Zertifikat auf europäische und deutsche Indizes 12.000 Euro Verlust erlitten hat. Die Eheleute fühlen sich falsch beraten und nicht ausreichend informiert über die von Lehman an die Sparkasse geflossenen Provisionen.

Der Richter der 19. Zivilkammer ließ erkennen, dass er nur geringe Anforderungen an den Hinweis auf einen möglichen Totalverlust des Investments stellen werde. Zum Verkaufszeitpunkt, der Jahreswende 2006/07, habe niemand absehen können, dass Lehman pleitegehen würde, wie im September dieses Jahres geschehen. Dass unstrittig die konkrete Provision für die Sparkasse verschwiegen worden sei, könnte hingegen eine Rolle spielen.

"Wir hätten uns eine schnelle Lösung gewünscht"

Der Richter setzte einen weiteren Termin für den 28. November fest, an dem bereits das Urteil fallen könnte. Die Eheleute hatten die Klage bereits weit vor der Lehman-Insolvenz eingereicht, weil sie mit der Wertentwicklung ihrer Anlage nicht zufrieden waren. Ein Sprecher der Sparkasse äußerte sich zufrieden über den Verlauf der Gerichtsverhandlung. "Wir hätten uns eine schnelle Lösung gewünscht", sagte hingegen Klägeranwalt Ralf Plück. Er gehe von einer Flut weiterer Klagen aus.

Die Klägeranwälte griffen insbesondere den von der Sparkasse aufgelegten Verkaufsprospekt an, der im Gesamteindruck nicht ausreichend auf die mit dem Investment verbundenen Risiken hinweise. Der Original-Prospekt von Lehman spielt im Prozess zwischen Anleger und beratender Bank keine Rolle. "Der hat über 200 Seiten und ist auf Englisch. Meine Mandanten sprechen gar kein Englisch", erklärte Plück in der Verhandlung.

An 5000 Kunden Lehman-Zertifikate verkauft

Sparkassenanwalt Ernst Hruby räumte ein, dass der Berater in dem Verkaufsgespräch im Dezember 2006 mündlich nicht auf die Möglichkeit des Totalverlusts hingewiesen hat. Die Hinweise im Prospekt seien aber ausreichend. Auch gibt es in dem Sparkassenflyer nur einen allgemeinen Hinweis auf Provisionsvergütungen ohne konkrete Angaben.

Das Institut hat nach eigenen Angaben etwa 5000 Kunden die Lehman-Zertifikate verkauft und überprüft derzeit, ob in einzelnen Fällen Fehlverhalten der eigenen Mitarbeiter vorliegen könnte. Vergleichsverhandlungen soll es Unternehmenskreisen zufolge bislang nicht gegeben haben. In Hamburg hatte sich die Dresdner Bank vor einem Prozess verpflichtet, einer Anlegerin 21.000 Euro zurückzuerstatten. (imo/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false