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Anlegerfrage: Langfristiges Sparen

Wie kann man für den Enkel sicher sparen? Eine Anlegerfrage an Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin.

Wir wollen als Großeltern für unseren Enkel regelmäßig einen Betrag ansparen, der ihm nach Erreichung seines Schulabschlusses zur Verfügung stehen soll. Das Geld soll aber weder in einer Versicherung noch in einem Fondssparplan angelegt werden und nur unserem Enkel zur Verfügung stehen. Es soll auch geschützt sein, sollten die Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Was empfehlen Sie?

Grundsätzlich ist langfristiges Sparen über einen Banksparplan möglich. Zu beachten ist allerdings, welche Laufzeit vereinbart wird. Es sollte auch die Möglichkeit gegeben sein, die Einzahlungsbeträge entsprechend der persönlichen Situation variabel zu gestalten. Vorzuziehen sind Sparpläne, die eine hohe Flexibilität ermöglichen. Hier könnte ein Tagesgeldkonto die bessere Alternative sein.

Eine weitere Möglichkeit bieten Bundesschatzbriefe. Hier reicht ein Betrag von 52 Euro, um langfristig zu sparen. Natürlich können auch höhere Beträge eingezahlt und auch die Einzahlungen gestoppt werden. Nach Ablauf der Sparphase von sieben Jahren muss beim Schatzbrief Typ B ein Neuantrag auf Wiederanlage gestellt werden. Das betrifft auch die jährlichen Zinsgutschriften beim Schatzbrief Typ A, der eine Laufzeit von sechs Jahren hat.

Die Zinserträge unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer. Deswegen sollte das Konto auf den Namen des Enkels laufen, da er seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro nutzen kann. Allerdings wäre das Sparguthaben, wenn der Vertrag auf den Namen des Enkels ausgestellt wäre, nur bedingt „Hartz IV-fest“. Minderjährige Kinder gehören, wenn sie im Haushalt der Eltern leben, der Bedarfsgemeinschaft an. Ihre Einkünfte sind also zu berücksichtigen, wobei es hier einen Vermögensfreibetrag von 4100 Euro gibt. Liegt das Vermögen minderjähriger Kinder über diesem Freibetrag, wird dieses zwar nicht zugunsten der Eltern aufgebraucht, aber die Eltern erhalten keine Leistungen für das Kind.

Möglich wäre als Alternative, dass die Großeltern auf den eigenen Namen sparen und das Geld dann zu Lebzeiten dem Kind schenken. Hier ist allerdings unter Umständen Schenkungssteuer oder Zinsabschlagsteuer zu entrichten, weil die Sparer-Pauschbeträge ausgeschöpft und auch die Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung nicht möglich ist.

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an Peter Lischke

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