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Rettungsfonds: Der Staat hilft nicht zum Schnäppchenpreis

Das 100-Milliarden-Euro-Paket für notleidende Unternehmen startet. Es gibt hohe Hürden für Antragsteller.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Unternehmen, die wegen der Finanzkrise in Geldnöte geraten sind und staatliche Kredite oder Bürgschaften aus dem Rettungsfonds des Bundes in Anspruch nehmen wollen, müssen mit hohen Zinsbelastungen rechnen. Mittel aus dem mit 100 Milliarden Euro dotierten Topf können voraussichtlich ab kommender Woche beantragt werden.

Bei hohem Risiko und in schwierigen Fällen seien Kosten im „zweistelligen Zinsbereich“ möglich, hieß es in Regierungskreisen. Auch bei Bürgschaften würden „marktgerechte“ Gebühren fällig. Angesichts der Preise werde sich das Interesse an den Staatshilfen auch in Grenzen halten. Es gebe aber bereits eine Reihe „informeller Anfragen“ von Unternehmen, hieß es weiter. Regierungsvertreter begründeten die Konditionen damit, dass der Bund nicht durch die Gewährung von billigem Geld Subventionen an die Unternehmen herausgeben oder über Umwege in den Wettbewerb eingreifen wolle. Dass sich die Konditionen für die Hilfen am Markt und am konkreten Risiko orientieren, hatte auch die EU-Kommission als Bedingung für das Hilfsprogramm gestellt.

Parallel zum zweiten Konjunkturpaket hatte die Bundesregierung einen Rettungsschirm für Unternehmen, die von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind, beschlossen. Zwei Drittel des Volumens, also 75 Milliarden Euro, sollen für Bürgschaften an große Unternehmen, 25 Milliarden Euro für Kredite zur Verfügung stehen. Wobei sich der Bund nur mit größeren Fällen befassen will. Für kleinere Unternehmen sollen nach wie vor die KfW-Bank und die Bundesländer zuständig sein. Das 100-Milliarden-Programm ist zeitlich bis Ende nächsten Jahres begrenzt.

Krisenopfer, die Bürgschaften oder Kredite aus dem Fonds des Bundes beantragen, müssen ein tragfähiges Konzept vorlegen, aus dem von der Bundesregierung beauftragte Wirtschaftsprüfer die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens ersehen können. Betroffene müssen vor der Staatshilfe zudem alle anderen Mittel zur Beschaffung von Finanzmitteln ausgeschöpft haben. Die eingereichten Konzepte sollen zuerst von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Erst nach deren positiver Bewertung sollen sich ein Lenkungsrat und ein Lenkungsausschuss mit den Anträgen befassen. Die beiden Gremien sind mit Praktikern aus der Wirtschaft und Wissenschaftlern sowie Regierungsvertretern besetzt. Deren Entscheidung soll für Großbürgschaften (ab 300 Millionen Euro Bundesanteil oder ab 150 Millionen Euro Kreditvolumen) nach betriebswirtschaftlichen, aber auch volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Ausgeschlossen ist bei dem Hilfsfonds eine Beteiligung des Bundes an Unternehmen. Kleineren Firmen oder solchen, die geringere Summen benötigen, empfiehlt die Regierung, die regionalen Bürgschaftsausschüsse oder die KfW-Förderbank anzusprechen. Das Kreditvolumen der Förderbank war Ende 2008 auf 15 Milliarden Euro aufgestockt worden. Bis dato haben Unternehmen Kredite im Umfang von rund einer Milliarde Euro beantragt, ein Drittel der beantragten Summe sei bewilligt, hieß es. asi/dpa

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