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Wirtschaft: Foris: Die Berliner AG erwirkt Aufschub bei Penny-Stock-Regeln

Ein Unternehmen des Neuen Marktes hat heute gegen die Deutsche Börse AG im Streit um den Börsenausschluss von Billigaktien einen teilweisen Sieg errungen. Das Frankfurter Landgericht gab am Donnerstag überraschend dem Antrag der Berliner Foris AG auf einstweilige Verfügung statt.

Ein Unternehmen des Neuen Marktes hat heute gegen die Deutsche Börse AG im Streit um den Börsenausschluss von Billigaktien einen teilweisen Sieg errungen. Das Frankfurter Landgericht gab am Donnerstag überraschend dem Antrag der Berliner Foris AG auf einstweilige Verfügung statt. Damit verschiebt sich die Einführung schärferer Regeln für den am Neuen Markt notierten Prozessfinanzierer um ein halbes Jahr. Die Foris AG wertete die Gerichtsentscheidung "absolut als Erfolg".

Einer der beiden Foris-Vorstände, der Rechtsanwalt Christian Rollmann, geht davon aus, dass andere Neue-Markt-Unternehmen ihrem Beispiel folgen werden. Die Deutsche Börse AG wollte sich zunächst nicht äußern. Die Börse will vom 1. Oktober an Leichtgewichte vom Wachstumssegment ausschließen, wenn deren Aktienkurs über einen längeren Zeitraum unter einem Euro liegt und die Marktkapitalisierung 20 Millionen Euro unterschreitet.

Das Gericht argumentierte in seiner Begründung, dass der Neue Markt privatrechtlich organisiert sei und daher die Deutsche Börse bei Regeländerungen Rücksicht auf die Belange der Teilnehmer nehmen müsse. Das Gericht ging allerdings nicht auf die Forderung der Foris AG ein, die Frist um ein volles Jahr zu verschieben. Der Antrag des Berliner Unternehmens hatte sich nur gegen die Fristen gerichtet. Die engen Firsten würden den Unternehmen keine ausreichende Reaktionszeit durch eine ordentliche Hauptversammlung einräumen, hatte Foris begründet. Das Unternehmen will nicht ausschließen, erneut vor Gericht zu ziehen, um dann die Penny-Stock-Regeln an sich anzugreifen. Nach Ansicht von Foris geben die geplanten Ausschlusskriterien - die Marktkapitalisierung und der Aktienkurs - keinen Aufschluss über die Rentabilität und Seriösität der gelisteten Unternehmen.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Winfried Holtermüller geht davon aus, dass die Deutsche Börse die Einführung der Penny-Stock-Regeln auch für sämtliche Neue-Markt-Unternehmen um ein halbes Jahr verschieben wird. "Das wird sonst für die sehr kostspielig, wenn vom Börsenausschluss bedrohte Unternehmen eigene Anträge auf einstweilige Verfügung stellen werden", sagt der Jurist von der Kanzlei Schelling und Partner, die nach eigenen Angaben zwei bis drei Dutzend Neue-Markt-Unternehmen betreut. Und dass Penny-Stock-Unternehmen wie der Internet-Händler Letsbuyit einen solchen Verfügungs-Antrag stellen - davon geht der Anwalt aus. Rund 30 Unternehmen seien derzeit von den geplanten Regelungen betroffen.

Hintergrund der Penny-Stock-Regeln ist, die Qualität des Neuen Marktes zu stärken und das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen. Nach Ansicht von Experten befürworten die Mehrzahl der Neue-Markt-Unternehmen das Vorhaben im Kern. "Mein Eindruck ist, dass die meisten Unternehmen das begrüßen", sagt Rechtsanwalt Holtmüller, "wenn auch nicht alle Details." Vor allem missbilligten sie den Stil, wie die Börse von oben herab die neuen Regeln diktieren wolle.

kwi

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