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Wirtschaft: Frauen in der Wirtschaft: Was für eine sinnvolle Förderung getan werden muss

Die autonomen Vereinbarungen zwischen Betriebs- und Tarifpartnern müssen u.a.

Die autonomen Vereinbarungen zwischen Betriebs- und Tarifpartnern müssen u.a. folgende konkrete und evaluierbare Regelungen enthalten

Zielvereinbarungen zur Erhöhung der Frauenanteile in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind

Aufnahme des Gender-Mainstreaming-Prinzips, d.h. die grundsätzliche Einbeziehung geschlechtsspezifischer Belange in alle Bereiche, als durchgängiges Leitprinzip im Unternehmen

Vorschläge zur betrieblichen Umsetzung des Lohngleichheitsgebotes

konkrete betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Beispiele für Maßnahmen aus dem Bereich "Gleichstellung von Frauen und Männern"

Vereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen

Förderung von Frauen in technischen und zukunftsorientierten Berufen

Mentoring

Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Beispiele für Maßnahmen im Bereich "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

Familiengerechte Arbeitszeiten, z.B. Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit, Angebot zur Teilzeit, auch für Führungspositionen sowie Telearbeit

Bereitstellung betrieblich organisierter oder finanzierter Kinderbetreuung

Qualifizierungsangebote während Unterbrechung der Erwerbsarbeit.

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