Wirtschaft: Frauen in der Wirtschaft: Was für eine sinnvolle Förderung getan werden muss
Die autonomen Vereinbarungen zwischen Betriebs- und Tarifpartnern müssen u.a.
Die autonomen Vereinbarungen zwischen Betriebs- und Tarifpartnern müssen u.a. folgende konkrete und evaluierbare Regelungen enthalten
Zielvereinbarungen zur Erhöhung der Frauenanteile in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
Aufnahme des Gender-Mainstreaming-Prinzips, d.h. die grundsätzliche Einbeziehung geschlechtsspezifischer Belange in alle Bereiche, als durchgängiges Leitprinzip im Unternehmen
Vorschläge zur betrieblichen Umsetzung des Lohngleichheitsgebotes
konkrete betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Beispiele für Maßnahmen aus dem Bereich "Gleichstellung von Frauen und Männern"
Vereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
Förderung von Frauen in technischen und zukunftsorientierten Berufen
Mentoring
Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Beispiele für Maßnahmen im Bereich "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
Familiengerechte Arbeitszeiten, z.B. Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit, Angebot zur Teilzeit, auch für Führungspositionen sowie Telearbeit
Bereitstellung betrieblich organisierter oder finanzierter Kinderbetreuung
Qualifizierungsangebote während Unterbrechung der Erwerbsarbeit.
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