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Wirtschaft: Freiberufler müssen an Kommunen Steuern zahlen Kompromiss bei Gemeindefinanzierung in Sicht

Berlin (asi). Selbstständige und Freiberufler werden ab kommendem Jahr Gewerbesteuern zahlen müssen.

Berlin (asi). Selbstständige und Freiberufler werden ab kommendem Jahr Gewerbesteuern zahlen müssen. Außerdem müssen Immobilienbesitzer mit einer Erhöhung von Grundsteuern rechen. Entsprechende Regelungen zur Verbesserung der Finanzkraft der Kommunen zeichnen sich innerhalb der Bundestagsfraktionen sowohl von SPD, Grünen als auch CDU/CSU ab. Bei einem Treffen mit dem Bundesfinanzminister am Mittwoch abend wollten SPDKommunal- und Finanzpolitiker Hans Eichel dazu drängen, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände in der Kommission zur Gewerbesteuerreform unterstützt. Diskutiert wird innerhalb der Koalitionsfraktion mittlerweile auch ein eigener Gesetzentwurf in diese Richtung.

Hintergrund ist das befürchtete Scheitern der Kommission zur Gemeindefinanzreform. Sowohl die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände als auch der Industrie signalisierten zwei Tage vor der letzten Kommissionssitzung, dass ein gemeinsamer Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft aussichtslos sei. Der Finanzminister, der die Kommission führt, lehnt es bislang ab, dem Gremium eigene Vorschläge zu unterbreiten. Eichel hoffe noch immer auf einen Vorschlag der Kommission, sagte ein Ministeriumssprecher.

Union beharrt auf Sofortprogramm

Die Pläne der Koalition zur Heranziehung von Freiberuflern bei der Gewerbesteuer unterstützte am Mittwoch auch der kommunalpolitische Sprecher der Union, Peter Götz. Dies sei ein „notwendiges Band zwischen den Kommunen und allen wirtschaftlich Tätigen“, sagte der Unions-Politiker dem Tagesspiegel. Zwar erneuerte Götz die Forderung der Unions-Präsidien vom Montag nach einem Sofortprogramm des Bundes und der Länder für die Kommunen. Gleichzeitig signalisierte er jedoch, dass sich die Union bei einer Gewerbsteuerreform in diesem Jahr „konstruktiv beteiligen wird“. Neben der so genannten Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer forderte Götz Neuregelungen für die Grundsteuer. Statt andauernder Wertermittlung bei Grundstücken zur Festsetzung der Steuer sollten einfache Parameter wie Grundstücksgröße und Nutzfläche zur Steuerfestsetzung herangezogen werden. Götz regte außerdem die Einführung eines kommunalen Heberechtes auf einen 15-prozentigen Teil der Einkommensteuer an.

Weitgehende Einigkeit zwischen den Fraktionen der Koalition und Union besteht offenbar in dem Ziel, die Gewerbesteuer so zu gestalten, dass sie die Substanz von Unternehmen nicht antastet. Während sich die Union grundsätzlich gegen die Heranziehung von Zinsen, Mieten und Leasingraten wendet, wird innerhalb der Koalitionsfraktionen über so große Steuerfreibeträge verhandelt, dass nur noch große Unternehmen damit rechnen müssen, hiervon betroffen zu sein.

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