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Wirtschaft: Garantiezins

Der Garantiezins (Bericht Seite 17) ist ein vom Gesetzgeber nach den Werten der Bundesbank festgelegter Mindestzinssatz, mit dem eine Lebensversicherung die Beiträge (abzüglich Verwaltungskosten und ähnliches) des Lebensversicherten verzinsen muss. Aus dieser Verzinsung errechnet sich der Betrag, den der Lebensversicherte bei Ablauf seines Vertrages mindestens erhält.

Der Garantiezins (Bericht Seite 17) ist ein vom Gesetzgeber nach den Werten der Bundesbank festgelegter Mindestzinssatz, mit dem eine Lebensversicherung die Beiträge (abzüglich Verwaltungskosten und ähnliches) des Lebensversicherten verzinsen muss. Aus dieser Verzinsung errechnet sich der Betrag, den der Lebensversicherte bei Ablauf seines Vertrages mindestens erhält. Die Versicherungen werben bei Vertragsabschluss gerne mit der zusätzlichen Überschussbeteiligung, die jedoch nicht garantiert wird. Eine Änderung des Garantiezinses gilt immer nur für Neuverträge. Bereits bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt. Der Garantiezins wurde zuletzt am 1. Juli 2000 von vier Prozent auf den jetzigen Wert von 3,25 Prozent gesenkt. jug

LEXIKON

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