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Gasmarkt: Eon scheitert mit Eilverfahren

Der Energiekonzern Eon Ruhrgas hat in seinem Streit mit dem Kartellamt eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verbot der langfristigen Lieferverträge mit Stadtwerken besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Recht.

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Dienstag im Eilverfahren einen Antrag des Konzerns zurück, der sich gegen das Verbot richtete. Das Kartellamt hatte diese Langfrist-Verträge Mitte Januar untersagt. Mit einem Urteil im Hauptsacheverfahren wird im Herbst gerechnet.

Das Kartellamt hatte argumentiert, dass durch die langfristig abgeschlossenen Lieferverträge die Preise - auch für die Verbraucher - künstlich hoch gehalten würden. Schon in der mündlichen Verhandlung Ende April hatten die Richter erkennen lassen, dass sie die Position der Wettbewerbshüter teilen.

Eon Ruhrgas hatte dem Kartellamt im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung kürzere Verträge mit regionalen und kommunalen Versorgern angeboten. Neue Abschlüsse sollten nur noch über zwei bis vier Jahre laufen statt wie bisher bis zu 20 Jahre. Dem Kartellamt reichte dies jedoch nicht aus, woraufhin Eon Ruhrgas vor Gericht zog. (tso/AFP)

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