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Wirtschaft: Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital (siehe Bericht Seite 23) ist eine Form der Kapitalerhöhung, die dem Vorstand einer Aktiengesellschaft den Spielraum für schnelle Investitionen einräumt. Denn im Gegensatz zu einer direkten Kapitalerhöhung ist genehmigtes Kapital aus Sicht des Vorstands wie eine Erlaubnis zu verstehen, nicht wie ein bindender Auftrag.

Genehmigtes Kapital (siehe Bericht Seite 23) ist eine Form der Kapitalerhöhung, die dem Vorstand einer Aktiengesellschaft den Spielraum für schnelle Investitionen einräumt. Denn im Gegensatz zu einer direkten Kapitalerhöhung ist genehmigtes Kapital aus Sicht des Vorstands wie eine Erlaubnis zu verstehen, nicht wie ein bindender Auftrag. Die Hauptversammlung ermächtigt ihn dazu, neue Aktien auszugeben und somit der AG neues Kapital zuzuführen. Allerdings entscheidet die Hauptversammlung nur darüber, um wie viel das Kapital erhöht werden soll. Ob und wann genau der Vorstand neue Aktien ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen, solange er sich innerhalb eines festgelegten Zeitraums bewegt. In der Regel sind das fünf Jahre, in keinem Fall länger. sar

LEXIKON

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