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GENUSSRECHTE: Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen

Ein Genussschein ist eine Zwitteranlageform zwischen Aktie und Anleihe. Der Besitzer erwirbt damit Rechte am Reingewinn einer Gesellschaft.

Ein Genussschein ist eine Zwitteranlageform zwischen Aktie und Anleihe. Der Besitzer erwirbt damit Rechte am Reingewinn einer Gesellschaft. Einfluss auf Entscheidungen der Geschäftsführung hat er nicht. Die Rendite ist oft recht hoch, bei einer Insolvenz oder einer Liquidation erhält der Genussrechteinhaber seine Einlage aber erst voll oder in Teilen zurück, nachdem alle anderen Gläubiger, etwa Banken, bedient worden sind. Der Totalverlust der Einlage ist möglich. Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sagt, eine Insolvenz müsse nicht das Ende für die Gesellschaft sein. Aber komme es zur Abwicklung, dürften die Ansprüche jener Inhaber vorrangig bedient werden, die ihre Genussrechte bereits gekündigt haben. Die anderen müssten 20 bis 50 Prozent ihrer Einlage abschreiben, schätzt er. kph

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