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Wirtschaft: Gericht erlaubt Lokführern Streiks bei der Bahn

Grüne wollen Kundenrechte im öffentlichen Verkehr festschreiben

Berlin (hop). Die Lokführergewerkschaft GDL hat vor Gericht einen ersten Teilerfolg gegen die Deutsche Bahn erzielt. Das Hessische Landesarbeitsgericht hob die einstweiligen Verfügungen gegen Streiks auf, die in erster Instanz noch ausgesprochen worden waren. Allerdings könne zunächst nur bei der DB Regio, der Nahverkehrstochter der Bahn, gestreikt werden, schreibt das Gericht in seiner Begründung. Bei den übrigen elf Bahntöchtern gelte noch die Friedenspflicht.

Die GDL hatte ursprünglich für die Zeit nach Ostern Warnstreiks angekündigt, nachdem die Tarifverhandlungen der Lokführer mit der Bahn gescheitert waren. Die Gewerkschaft will einen eigenen Spartentarifvertrag, um auch mehr Eigenständigkeit gegenüber den beiden großen Bahngewerkschaften Transnet und GDBA zu erlangen. Die Bahn lehnte einen Spartentarifvertrag ab.

Mit baldigen Streiks müssen Reisende jedoch nicht rechnen. Eine GDLSprecherin sagte dem Tagesspiegel, die Gewerkschaft freue sich über das Urteil. „Unser Ziel ist es aber, nicht zu streiken.“ Die GDL fordere die Bahn dazu auf, mit ihr Gespräche über den geforderten Spartentarifvertrag zu führen. Die Sprecherin zeigte sich davon überzeugt, dass die Bahn auch tatsächlich auf die Aufforderung eingehen werde. „Jetzt weiß sie schließlich, dass wir das Streikrecht haben.“

Die Bahn zeigte sich aber zurückhaltend. Norbert Bensel, Personalvorstand der Bahn, sagte dem Tagesspiegel: „Ein Spartentarifvertrag ist für uns personalpolitisch nicht sinnvoll und auch nicht anwendbar.“ Bensel sagte aber auch: „Wir wollen verhandeln.“ Der Bahnvorstand bot der GDL an, wie bereits mit Transnet und GDBA„Verhandlungen über alle offenen Themen wie Entgeltstruktur, Arbeitszeitregelungen und Zulagen für Lokomotivführer“ aufzunehmen.

Grüne fordern Kundencharta

Die Grünen machen mehr Druck, damit die Fahrgastrechte im öffentlichen Personenverkehr rechtlich verbindlich werden. Albert Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher, und Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, stellten am Freitag ein Eckpunktepapier vor, das in Kürze in die Bundestagsfraktion der Partei eingebracht werden soll. Darin fordern sie, dass Mindestrechte „wie die verbindliche Zahlung von Verspätungsentgelten“ eingeführt werden sollten. Außerdem kritisierten sie erneut das neue Preissystem der Bahn. „Unnötige Einschränkungen bei den Plan & Spar-Tarifen“ müssten aufgehoben und das gesamte System vereinfacht werden.

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