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Wirtschaft: Gratisaktien von 1996 bleiben steuerfrei - Bonusaktien von 1999 sind dagegen steuerpflichtig

Die Länderfinanzminister haben sich am Donnerstag darauf geeinigt, dass die von der Deutschen Telekom kostenlos abgegebenen Treueaktien von den Privatanlegern teilweise zu versteuern sind. Nach Streit zwischen Bund und Ländern haben die Finanzminister entschieden, die beim Börsengang der Telekom 1996 ausgegebenen Gratispapiere steuerfrei zu lassen.

Die Länderfinanzminister haben sich am Donnerstag darauf geeinigt, dass die von der Deutschen Telekom kostenlos abgegebenen Treueaktien von den Privatanlegern teilweise zu versteuern sind. Nach Streit zwischen Bund und Ländern haben die Finanzminister entschieden, die beim Börsengang der Telekom 1996 ausgegebenen Gratispapiere steuerfrei zu lassen. Die während der Kapitalerhöhung des Unternehmens im Sommer dieses Jahres vergebenen Bonusaktien sind hingegen steuerpflichtig und wie Dividenden zu behandeln: Die Aktionäre müssen die Papiere mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Wären die Finanzminister nicht zu einem Kompromiss gekommen, hätte dies zu einer offenen Rechtslage geführt. Jedes Finanzamt hätte selbst entscheiden müssen, ob es die kostenlosen Telekom-Aktien versteuert oder nicht. Nach Meinung der Telekom stellten die Aktiengeschenke einen steuerfreien Rabatt dar, der den Anlegern beim Börsengang versprochen wurde.

kap

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