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Grundsatzentscheidung: Anwälte dürfen Beratung bei Ebay versteigern

Wer eine Rechtsberatung benötigt, kann sich die in Zukunft bei Ebay ersteigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und gab damit einem Fachanwalt für Familienrecht aus Berlin Recht.

Anwälte dürfen ihre Dienstleistungen bei einer Internetauktion versteigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das verstoße nicht gegen das Berufsrecht, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung.

Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Berliner Anwalts statt, der im Internetauktionshaus Ebay Rechtsberatungen angeboten hatte. Der Fachanwalt für Familienrecht hatte im Januar 2004 mehrere Rechtsberatungen bei Ebay angeboten. Dabei handelte es sich um zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen" mit Startpreisen von 1 Euro sowie 75 Euro. Zudem bot er einen fünf Stunden umfassenden "Exklusivberatungsservice" mit einem Startpreis von 500 Euro an.

Keine "marktschreierische Werbung"

Anwaltskammer und Anwaltsgericht Berlin sahen darin einen Verstoß gegen das Berufsrecht und erteilten eine Rüge. Wer anwaltlicher Dienstleistungen im Internet versteigere, betreibe "marktschreierische Werbung" hieß es. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts wird er dadurch aber in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht sah aber keine Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange. Es würden weder anwaltliche Berufspflichten vernachlässigt noch die ordnungsgemäße Berufsausübung gefährdet. Dem Rechtsanwalt stehe es auch frei, Honorarvereinbarung zu treffen, die von gesetzlichen Gebühren abweichen. "Nichts anderes geschieht bei einer Versteigerung", betonten die Karlsruher Richter.

Es liege auch keine marktschreierische oder unsachliche Werbung vor, weil nur derjenige, der die entsprechende Internetseite aufruft, davon überhaupt Kenntnis nehme. Diese Angebote über eine solche "passive Darstellungsplattform" belästigten niemand. (sgo/ddp/AFP)

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