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Wirtschaft: Günstigkeitsprinzip

Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, können von diesem Vertrag nicht nach eigenem Gutdünken abweichen (Bericht, Seite 17). Wenn auf betrieblicher Ebene Fragen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt sind, anders als im Tarifvertrag gelöst werden sollen, müssen die Tarifparteien – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – zustimmen.

Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, können von diesem Vertrag nicht nach eigenem Gutdünken abweichen (Bericht, Seite 17). Wenn auf betrieblicher Ebene Fragen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt sind, anders als im Tarifvertrag gelöst werden sollen, müssen die Tarifparteien – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – zustimmen. Das können sie aus verschiedenen Gründen tun. So ist vorstellbar, dass die Beschäftigten mit der speziellen Regelung günstiger fahren – also mehr Gehalt oder mehr Urlaub bekommen. Denkbar ist aber auch, dass die Mitarbeiter auf bestimmte tarifliche Leistungen verzichten, dafür aber der Bestand ihrer Jobs garantiert wird. Den Zustimmungsvorbehalt der Tarifparteien will die Opposition jetzt aufheben. Tsp

LEXIKON

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