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Wirtschaft: GVO

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der EU regelt Vertrieb, Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen durch Autohändler. Bis zum vergangenen Jahr erlaubte sie durch Ausnahmeregelungen, dass Autohersteller exklusiv mit Händlern und Werkstätten zusammenarbeiten durften.

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der EU regelt Vertrieb, Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen durch Autohändler. Bis zum vergangenen Jahr erlaubte sie durch Ausnahmeregelungen, dass Autohersteller exklusiv mit Händlern und Werkstätten zusammenarbeiten durften. Die Hersteller nutzten das zu ihrem Vorteil und zwangen die Händler, nur ihre jeweiligen Originalersatzteile zu verwenden. Zudem wiesen sie den Händlern bestimmte Verkaufsgebiete zu. So entstanden regionale Monopole. Durch die Änderung der GVO darf nun jeder Händler Autos EUweit verkaufen und Ersatzteile bei allen Herstellern bestellen. chh

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