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Wirtschaft: Harte Einschnitte bei Zusatzrente im öffentlichen Dienst

Mit harten Einschnitten soll die drohende Pleite der zusätzlichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst abgewendet werden. Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollen den Anspruch auf eine Gesamtversorgung aus Rente und Zusatzrente als Prozentsatz ihres letzten Nettoeinkommens verlieren.

Mit harten Einschnitten soll die drohende Pleite der zusätzlichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst abgewendet werden. Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollen den Anspruch auf eine Gesamtversorgung aus Rente und Zusatzrente als Prozentsatz ihres letzten Nettoeinkommens verlieren. Die laufenden Zusatzrenten werden eingefroren. Darauf haben sich die Gewerkschaft Verdi und die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Tarifverhandlungen zur Neuordnung der Zusatzvorsorge verständigt. Dies erfuhr das Düsseldorfer Handelsblatt von Verhandlungsteilnehmern.

Die Zusatzversorgung hebt die Rente von Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes in etwa auf das Niveau von Beamtenpensionen. Die Zusatzversorgungskassen sind in eine finanzielle Schieflage geraten, weil immer mehr Anspruchsberechtigte bezahlt werden müssen, die öffentlichen Arbeitgeber als Finanziers ihre Ausgaben aber nicht entsprechend steigern wollen.

Nun soll die Zusatzversorgung auf Grundsätze umgestellt werden, wie sie auch für die normale Rentenversicherung gelten. Künftig werden die Rentenansprüche der Mitglieder des öffentlichen Dienstes und vergleichbarer Versorgungssysteme nicht mehr nach ihrem Endgehalt bemessen, sondern nach den Beiträgen, die ihr Arbeitgeber und sie selbst einbezahlt haben. Das heißt: Renten und Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung werden eingefroren. Anhebungen wird es nur noch geben, soweit die Kassenlage dies zulässt. Das sagte Kurt Martin, Verdi-Verhandlungsführer.

Während die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit zwei Millionen Mitgliedern und 850 000 Rentnern ihre Rücklage fast aufgebraucht hat, haben kommunale und kirchliche Zusatzkassen überwiegend hohe Reserven. Schon heute müssen Beschäftigte bei Bund und Ländern 1,25 Prozent ihres Bruttolohns selbst für die Zusatzversorgung bezahlen, während bei kommunalen und kirchlichen Kassen allein die Arbeitgeber Beiträge zahlen. Diese Schieflage droht sich noch zu verschärfen, weil der Beitrag trotz aller Sparmaßnahmen drastisch steigen muss - allein um die bisherigen Ansprüche zu befriedigen.

Um die Pleite der VBL zu verhindern, verlangen Gewerkschaft und Versorgungswerke die Übernahme von VBL-Altlasten durch Bund und Länder sowie Steuerbefreiungen für die Beitragszahler. Dies lehnt Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) bisher ab, weil Bund und Länder dadurch mit einem hohen einstelligen Milliardenbetrag jährlich belastet würden. Falls der Finanzminister nicht einlenkt, will die Gewerkschaft "gegebenenfalls mit Kampfmaßnahmen die gewerkschaftlichen Ziele erreichen", droht Martin. Betroffen sind mehr als 10 Millionen Beschäftigte und Rentner.

sm

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