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KARRIERE Frage: an Christoph Abeln Fachanwalt für Arbeitsrecht

Welches Recht gilt bei Mobbing?

Als Abteilungsleiter arbeite ich in einem mittelständischen Betrieb. Vor einem Jahr bekam ich einen neuen Vorgesetzten, mit dem ich nun viel Ärger habe. Immer wieder diskreditiert er mich vor meinen Mitarbeitern, gibt mir Aufträge, die sich als Fehler erweisen – und dann auf mich zurückfallen. Er kritisiert mich ständig, schwärzt mich bei der Firmenspitze an, lässt mich bei Konferenzen auflaufen. Sein Ziel ist klar: Er will mich wegmobben. Was kann ich rechtlich dagegen tun?

Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie sich gegen das unangebrachte Verhalten Ihres Vorgesetzten wehren können. Sie haben zunächst das Recht auf Beschwerde, Anhörung, Aufklärung und Abhilfe.

Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, können Sie sich mit einer Beschwerde an diesen wenden. Denn zu den originären Aufgaben eines Betriebsrates gehört es, darüber zu wachen, dass alle Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Der Betriebsrat ist sogar verpflichtet, auch ohne eine Beschwerde des Betroffenen gegen Mobbing vorzugehen. Im äußersten Fall kann er von seinem Recht Gebrauch machen, die Versetzung oder Entlassung des mobbenden Arbeitnehmers zu fordern (Paragraf 104 des Betriebsverfassungsgesetzes). Leitende Angestellte können den Sprecherausschuss informieren (Paragrafen 26, 27 des Sprecherausschussgesetzes).

Es gehört zu den Nebenpflichten jedes Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer vor einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit zu bewahren. Er muss, nachdem er Kenntnis von den Mobbinghandlungen erlangt hat, gegen den Verursacher vorgehen und arbeitsrechtliche Maßnahmen wie etwa Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung ergreifen. Sie haben also gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Abhilfe.

Unternimmt der Arbeitgeber nichts, können gegen ihn sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen. Je nach Intensität und Art der Beeinträchtigung kann sogar das Recht bestehen, für die unter diesen Bedingungen geleistete Arbeit finanziell entschädigt zu werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2008 – 2 AZR 88/07).

Um Konflikte im Job erfolgreich anzugehen, ist es aber nötig, sich intensiv mit dem Begriff des Mobbings zu befassen. Mobbing ist kein Rechtsbegriff. Nicht jede Auseinandersetzung ist „Mobbing“. Laut Arbeitsgerichten müssen eine gewisse Systematik und Zielrichtung vorliegen, die den Arbeitnehmer rechtswidrig beeinträchtigen. Vorschnelle Klagen können daher teuer und peinlich werden, wenn die Eskalation durch eine solche Klage zunimmt. Foto: Promo

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an Christoph Abeln

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