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Wirtschaft: Ich-AG und Mini-Job

Die Hartz-Kommission will Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen, aber auch Schwarzarbeitern die Möglichkeit bieten, Geld mit selbstständiger Arbeit zu verdienen. Wer arbeitslos ist und sich in einer Ich-AG selbstständig macht, darf drei Jahre lang bis zu 25000 Euro Einnahmen haben (Stufen von 15000 über 20000 Euro).

Die Hartz-Kommission will Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen, aber auch Schwarzarbeitern die Möglichkeit bieten, Geld mit selbstständiger Arbeit zu verdienen. Wer arbeitslos ist und sich in einer Ich-AG selbstständig macht, darf drei Jahre lang bis zu 25000 Euro Einnahmen haben (Stufen von 15000 über 20000 Euro). Die Einnahmen werden pauschal mit zehn Prozent versteuert, der steuerliche Grundfreibetrag bleibt erhalten. Die Umsatzsteuer entfällt. Die Sozialversicherungsbeiträge, die die Ich-AG abführt, werden vom Arbeitsamt erstattet. Die Erstattungen werden gestaffelt und hängen vom Anspruch auf Arbeitslosengeld und den Einnahmen der Ich-AG ab. Familienmitglieder können auch mitmachen. Dann ist es eine Familien-AG und wird steuerlich besser behandelt. In bestimmten Verhältnissen können Unternehmen Ich-AG’s anstellen.

Künftig können mehrere 500-Euro-Jobs angenommen werden – vorerst aber nur im Haushaltsbereich. Sie werden unbürokratisch mit zehn Prozent Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Wer einen 500-Euro-Jobber anstellt, der darf seine Kosten künftig von der Steuer absetzen. Wer nicht so viel zu versteuern hat, der bekommt eine Steuergutschrift. Das gilt auch für Rentner.

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