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Wirtschaft: IG Metall kritisiert Behindertenpolitik - Bundesarbeitsministerium lässt verlauten, dass Pläne noch nicht abgeschlossen sind

Auf scharfe Kritik der IG Metall sind am Donnerstag angebliche Pläne von Bundesarbeitsminister Walter Riester gestoßen, die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte in Betrieben von sechs auf fünf Prozent zu senken. Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner sagte am Donnerstag, der Gesetzesentwurf sei nur akzeptabel, wenn er zugleich die Schaffung 50 000 zusätzlicher und auf Dauer angelegter Arbeitsplätze für Schwerbehinderte in den nächsten beiden Jahren vorsehe.

Auf scharfe Kritik der IG Metall sind am Donnerstag angebliche Pläne von Bundesarbeitsminister Walter Riester gestoßen, die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte in Betrieben von sechs auf fünf Prozent zu senken. Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner sagte am Donnerstag, der Gesetzesentwurf sei nur akzeptabel, wenn er zugleich die Schaffung 50 000 zusätzlicher und auf Dauer angelegter Arbeitsplätze für Schwerbehinderte in den nächsten beiden Jahren vorsehe.

Sollte diese Zahl nach zwei Jahren nicht erreicht sein, müsse die Quote wieder auf sechs Prozent angehoben werden. Die geplante Anhebung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die weniger als zwei Prozent Schwerbehinderte beschäftigen, kritisierte Schmitthenner als nicht ausreichend. Sie gewährleiste keine neuen Arbeitsplätze, da es für die meisten Unternehmen immer noch günstiger sei, weniger Behinderte zu beschäftigen. Im Bundesarbeitsministerium hieß es, die Diskussion über das Gesetz sei noch nicht abgeschlossen.

Nach den bisherigen Überlegungen soll die Abgabe von bisher einheitlich 200 Mark je unbesetztem Schwerbehinderten-Arbeitsplatz gestaffelt werden. Wer drei bis unter fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigt, soll weiter 200 Mark für jeden Arbeitsplatz zahlen, um den die Quote verfehlt wird. Bei zwei bis drei Prozent beträgt die Abgabe 350 Mark, bei Null bis zwei Prozent 500 Mark. Die Senkung der Quote von sechs auf fünf Prozent bedeutet außerdem, dass das Gesetz in Zukunft erst bei Betrieben mit mindestens 20 statt 16 Beschäftigten greift. Die Arbeitgeber erwarten auch deshalb eine Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe. Großbetriebe, die ihrer Beschäftigungspflicht nur in einem sehr geringen Maße nachkommen, würden allerdings stärker belastet. Sie sind erleichtert, dass ursprüngliche Pläne, die Quote bei sechs Prozent zu belassen und die Abgabe zu erhöhen, verhindert werden konnten.

Auch seine ursprüngliche Absicht, Schwerbehinderten vom 55. Lebensjahr an ein Recht auf Teilzeitarbeit einzuräumen, hat Riester offenbar aufgegeben. Die Mitbestimmungsrechte von Schwerbehinderten sollen nicht erweitert werden. Geplant sind lediglich zusätzliche Beteiligungsrechte. Dagegen mahnte die IG Metall eine Stärkung der Behindertenvertretung unter anderem durch ihre Freistellung an. Die Gesetzesnovelle soll mit einer Kampagne zur Förderung der Einstellung von Schwerbehinderten verbunden werden.

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