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Wirtschaft: Im Alter sorgt der Staat – für weniger

Der Kollaps bei der Altersversorgung im Öffentlichen Dienst wurde dieses Jahr abgewendet: denn im Januar wurde die Zusatzversorgung grundlegend reformiert. Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen einerseits ganz normal in die Rentenversicherung ein.

Der Kollaps bei der Altersversorgung im Öffentlichen Dienst wurde dieses Jahr abgewendet: denn im Januar wurde die Zusatzversorgung grundlegend reformiert. Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen einerseits ganz normal in die Rentenversicherung ein. Sie bekommen aber eine Zusatzrente, die das Niveau ihrer Rente auf das der Beamtenpensionen anheben soll. Berechnet wurde das Niveau bisher nach dem letzten Nettoentgelt – nicht, wie bei jemandem, der in der Privatwirtschaft arbeitet, nach dem durchschnittlichen Nettoentgelt.

Die Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes standen allerdings vor dem Kollaps, weil es immer mehr Bedienstete gibt, die öffentlichen Arbeitgeber als Finanziers der Systeme aber nicht mehr zahlen wollten. Nun wurde das System umgestellt: die Renten der Mitglieder des öffentlichen Dienstes werden nun nicht mehr nach dem Endgehalt bemessen, sondern nach den Beiträgen, die sie und ihre Arbeitgeber selbst einzahlen – nach dem Prinzip eines individuellen Betriebsrentensystems. Gemessen am heutigen Niveau wird die Zusatzrente um rund 20 Prozent niedriger ausfallen.

Auch die Beamten müssen Einschnitte hinnehmen. Haben sie bisher 91,75 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten, wird dieses Niveau ab dem 1. Januar 2003 auf 71,75 Prozent heruntergeschraubt. Beamte zahlen keinen Beitrag in die Rentenversicherung, sondern haben nach dem Alimentationsprinzip Anrecht auf eine Pension, die aus Steuergeldern finanziert wird. Allerdings müssen die Beamten ihre Pension versteuern. Wenn ein Beamter vor dem Erreichen von 40 Dienstjahren in Rente geht, muss er jetzt hinnehmen, dass er pro Jahr, das er früher aufhört, 3,6 Prozent weniger Rente bekommt – bis zu einem maximalen Minus von zehn Prozent. fw

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