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Wirtschaft: Im rechten Licht: Nebenwirkungen erwünscht

Nicht nur das Wetter, auch die Steuern sind ein beliebtes Small-Talk-Thema. Beide Gebiete dürfte verbinden, dass sie für den Normalbürger ebenso wenig verständlich wie vorhersehbar sind und auch Experten nicht selten Schwierigkeiten damit haben.

Nicht nur das Wetter, auch die Steuern sind ein beliebtes Small-Talk-Thema. Beide Gebiete dürfte verbinden, dass sie für den Normalbürger ebenso wenig verständlich wie vorhersehbar sind und auch Experten nicht selten Schwierigkeiten damit haben. Dementsprechend ranken sich um das Thema aber auch besonders viele "Mythen", die in den kommenden Monaten in dieser Rubrik die Themen bestimmen werden.

Zum Beispiel scheint die Annahme weit verbreitet zu sein, dass Steuern zweckgebunden erhoben würden. So äußern Hundebesitzer zur Begründung dafür, dass sie nicht gedenken, die Häufchen ihrer Vierbeiner selbst zu beseitigen, oft die Ansicht, dass man dafür ja schließlich Hundesteuer zahle. Doch Steuern stellen gerade keine Gegenleistung für eine besondere Leistung des Staates dar. Zahlen müssen alle diejenigen, bei denen ein bestimmter Steuertatbestand zutrifft. Bei der Hundesteuer ist dies das Halten des Hundes - unabhängig davon, ob er "geschäftlich tätig" ist. Ein anderes Beispiel ist die "Ökosteuer": Die Einführung einer Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer dienen fast ausschließlich zur Finanzierung der Rentenversicherung und nicht etwa zum Ausbau der Stromversorgung oder des Straßennetzes.

Doch die Einnahmeerzielung muss nicht alleiniger Zweck der Steuererhebung sein. Sie kann auch zum Nebenzweck werden, die so genannte Lenkungsfunktion steht dann im Vordergrund: Mit der Hundesteuer soll vorrangig die Hundehaltung eingedämmt werden. Mit der Mineralölsteuer ist erklärtermaßen eine Lenkungsfunktion verbunden. Die steuerliche Belastung verbleiten Benzins zum Beispiel dient dazu, den Verbrauch dieser Kraftstoffart einzuschränken.

Besondere Aufgaben

Es kann sogar verfassungsrechtlich zulässig sein, dass mit einer bestimmten Steuerart ausschließlich außerfiskalische Zwecke verfolgt werden. So versuchen verschiedene Gemeinden, durch eine sehr hohe Besteuerung, das Aufstellen von Spielautomaten unattraktiv zu machen.

Anders als bei den Steuern wird bei den so genannten Sonderabgaben eine bestimmte Gruppe von Personen in Anspruch genommen, dafür muss aber das Aufkommen aus den Abgaben auch dieser Gruppe zugute kommen. Diese Sonderabgaben sind keine Steuern, sondern dienen zur Finanzierung besonderer Aufgaben außerhalb der Haushaltspläne. Hier kann es ebenfalls eine Lenkungsfunktion geben, wie etwa beim "Kohlepfennig", der zur Förderung der Steinkohle erhoben wurde.

Auch so genannte Gebühren oder Beiträge sind Abgaben, aber keine Steuern: Sie müssen ganz konkret für eine bestimmte Leistung "des Staates" gezahlt werden. So fällt zum Beispiel eine Gebühr für die Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung an, oder es müssen Beiträge für den Anschluss eines Grundstückes an das Straßenland und die Kanalisation (so genannte Anlieger- oder Erschließungsbeiträge) gezahlt werden.

Die Lenkungsfunktion liegt auch den so genannten "Steuersparmodellen" zu Grunde, etwa den Sonderabschreibungen ("Sonder-AfA") in den neuen Bundesländern. Doch die Verwirrungen, die um Begriffe wie "Steuersparen" oder "Steuerschlupflöcher" kursieren, werden beim nächsten Mal am 18. Mai ins rechte Licht gerückt.

Johannes Hofele

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