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Immobilien: an Franco Dubbers Architekt und Energieberater

„Wer zahlt für den Thermostat?“

Vor über 15 Jahren wurden an unseren Heizkörpern die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Thermostatventile montiert. Seither zahlen wir ein Elftel dieser Kosten und haben die Investition längst zurückbezahlt. Müssen wir trotzdem weiter zahlen?

Ja, denn für die Thermostatventile an Heizungen gilt dasselbe wie für alle Modernisierungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür können vom Hauseigentümer auf die Miete umgelegt werden. Die Umlage beträgt elf Prozent der Baukosten jährlich. Eine entsprechende Mieterhöhung muss der Eigentümer auch dann nicht zurücknehmen, wenn die Investitionssumme durch den Mieter in voller Höhe zurückgezahlt ist. Der Grund: Der Eigentümer muss bei einem Schaden an dem Thermostatventil auch die Kosten für dessen Reparatur aus der eigenen Tasche bezahlen. Außerdem profitiert der Mieter meistens von einer Modernisierungsmaßnahme. So reduzieren sich die Heizkosten durch den Einbau der Ventile bei sachgemäßem Gebrauch deutlich. Zu den umlagefähigen Modernisierungskosten zählen unter anderem auch die Erneuerung von Fenstern, aber nur bei einer qualitativen Verbesserung wie dem Austausch einer einfachen Verglasung durch Isolierfenster.

an Franco Dubbers

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