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Rund um den Wasserturm im Kollwitz-Kiez wohnt man gerne. Ein Bauprojekt hat der Bezirk aber auf Eis gelegt.

© Kai-Uwe Heinrich

Bauvorhaben mit Hindernissen: Lückenfüller unerwünscht

Econcept darf in Prenzlauer Berg nicht bauen – und zieht vor Gericht.

Ganz harmlos stehen die drei Wohnblöcke aus den frühen 60er-Jahren in der Nähe des Wasserturms in Prenzlauer Berg. Dabei tobt um das Areal zwischen Belforter, Straßburger und Metzer Straße eine heftige Auseinandersetzung. Erhalt von Freiflächen oder Schaffung von Wohnraum – das ist die Frage, in der sich das Bezirksamt und ein Investor in die Haare gekriegt haben.

Das Unternehmen Econcept will den Blockrand des Grundstücks schließen; so sollen hundert neue Wohnungen entstehen. Zwei Kopfbauten der bestehenden Häuser müssten abgerissen werden. Die anderen 90 Bestandswohnungen hingegen sollen unangetastet bleiben. Laut Econcept-Geschäftsführer Rainer Bahr sollen die älteren Bestandsmieter lebenslangen Schutz vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung erhalten. Zudem will Bahr Fahrstühle anbauen, ohne diese Kosten auf die Miete (derzeit 4,37 Euro pro Quadratmeter) umzulegen.

Aus diesen Plänen wird nach dem Willen des Bezirksamts indes nichts. Es hat einen Zurückstellungsbescheid erlassen. Das bedeutet, dass der Antrag auf Bauvorbescheid bis auf weiteres nicht behandelt wird. Mehr noch: 2011 beschlossen die Bezirksverordneten eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, die festlegt, dass die Bebauung nicht verändert werden darf. Laut dem Gutachten, das dieser Verordnung zugrunde liegt, handelt es sich bei den drei Wohnblöcken um „ein städtebauliches Ensemble von besonderer stadthistorischer Bedeutung“.

Um seine Bauabsichten doch noch durchzusetzen, fährt Econcept-Chef Bahr schweres juristisches Geschütz auf: Er hat beim Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen die Erhaltungsverordnung angestrengt und verlangt zudem beim Landgericht Schadensersatz – 230 000 Euro für jedes Jahr, in dem er nicht bauen darf. Sollte die Verordnung Bestand haben und jegliche Bebauung verhindert werden, könnte es für den Bezirk teuer werden: „Der maximale Schaden beträgt 15 Millionen Euro“, sagt Bahr. Auf diesen Betrag beziffert er den entgangenen Bauträgergewinn.

Die Begründung des Investors führt in die Verästelungen des deutschen Baurechts. Wichtigstes Argument: Ein Zurückstellungsbescheid wäre nach Bahrs Worten nur dann zulässig, wenn die Kommune bereits konkrete Planungsabsichten für das Areal hätte. Dies sei jedoch nicht der Fall; es gehe dem Bezirk nur darum, das Bauvorhaben zu verhindern. Zudem werde das Gebot der Gleichbehandlung verletzt, da der Bezirk dem Investor des wenige hundert Meter entfernten Wohnungsbauprojekts La Vie sogar eine dichtere Bebauung zugestanden habe.

Baustadtrat Jens-Holger Kirchner will sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zum Fall äußern. Grundsätzlich aber müsse „eine Verdichtung maßvoll sein, was bedeutet, dass nicht jede Lücke in einer Blockrandbebauung geschlossen werden darf“.

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