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Immobilien: Beratung im Netz, per Telefon oder persönlich

, ob die Entschädigungssumme bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten zu hoch waren, bieten einige Verbraucherzentralen. Die Berechung ist gebührenpflichtig.

, ob die Entschädigungssumme bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten zu hoch waren, bieten einige Verbraucherzentralen. Die Berechung ist gebührenpflichtig. Näheres dazu im Internet unter: www.verbraucherzentralebremen.de.

Eine Überprüfung ist ebenfalls auf eigene Faust möglich . Diese Aufgabe erleichtert ein kostenloser Internet-Rechner. Zu finden unter: www.finanztest.de/rechner/renditen.xls.

Eine persönliche Beratung ist auch telefonisch möglich . Montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr bei den sächsischen Verbraucherschützern unter: (0900)1797777. Die Kosten hierfür betragen 1,24 Euro pro Minute.

Grundsätzlich ist eine Überprüfung der Vorfälligkeitsgebühren bei allen Schuldnern empfehlenswert, die ihren Kredit aufgrund des Verkaufs ihrer Immobilie vorzeitig gekündigt haben . Keine Chance auf Erstattung zu viel gezahlter Gebühren haben Kreditnehmer, die ihr Darlehen gekündigt haben, um einen neuen Kredit zu günstigeren Konditionen abzuschließen.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen Banken von ihren Kunden, wenn diese vorzeitig einen noch laufenden Kreditvertrag auflösen. Üblicherweise werden diese Verträge für eine Dauer von fünf, zehn oder 15 Jahre vereinbart. In einigen Fällen bieten Banken auch Langzeitkredite bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens an. In allen Fällen werden mit der Unterzeichnung des Vertrages auch die Höhe und der Zeitpunkt der fälligen Zinsen genannt. Daran müssen sich beide Vertragspartner halten.

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