zum Hauptinhalt

Immobilien: BGH schützt Mieter vor Wärmewucher Heiz-Auslagerung darf nicht zu teuer sein

Vermieter, die die Wärmeversorgung ihres Hauses einer Fremdfirma übertragen, müssen die Kosten im Blick haben. Der Hauseigentümer müsse auch bei solchen Verträgen „auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten“, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Vermieter, die die Wärmeversorgung ihres Hauses einer Fremdfirma übertragen, müssen die Kosten im Blick haben. Der Hauseigentümer müsse auch bei solchen Verträgen „auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten“, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Was das im Detail bedeutet, konnten die Richter allerdings nicht klären. Denn im konkreten Fall scheiterte der Mieter mit seiner Klage bereits, weil er seinen Mietvertrag erst unterzeichnet hatte, als die Wärmeversorgung seiner Wohnung schon auf eine Fremdfirma umgestellt war (AZ: VII ZR 243/06).

Beim so genannten Wärme-Contracting gibt der Vermieter die Verantwortung für die Wärmeversorgung in seinem Haus an einen Dritten ab, der dann die Heizung betreibt. Dafür bekommt das Unternehmen einen festen Preis, der auch erwartete Ausgaben für Reparaturen und Modernisierung enthält. Für den Vermieter ist dies attraktiv, weil er sonst die Reparaturkosten selbst tragen müsste. Zwar seien solche Verträge bislang noch wenig verbreitet, aber stark im Kommen, so Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbunds.afp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false