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Immobilien: BGH stärkt Rechte der Vermieter bei Streit um Mängel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich die Position der Vermieter bei umstrittenen Mietminderungen gestärkt. Der BGH entschied, dass Vermieter rückständige Mietzahlungen im Urkundenprozess geltend machen können (BGH, VIII ZR 216/04).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich die Position der Vermieter bei umstrittenen Mietminderungen gestärkt. Der BGH entschied, dass Vermieter rückständige Mietzahlungen im Urkundenprozess geltend machen können (BGH, VIII ZR 216/04). Das hat zur Folge, dass der Mieter zunächst weiterhin die volle Miete bezahlen muss – sowie anteilig seine Kosten für das Gerichtsverfahren. Ob dann tatsächlich Mängel in der Wohnung vorliegen, die zur Mietminderung berechtigen, wird im Nachverfahren entschieden. Der BGH reagierte damit auf die oft jahrelange Dauer der Verfahren bei Mietstreitigkeiten. Außerdem soll damit dem Phänomen der Mietnomaden begegnet werden. Diese verweigern unter Verweis auf vermeintliche Wohnungsmängel Mietzahlungen und kündigen später die Wohnung.

Infos zur Mietminderung. Anlaufstelle sind die Verbände. Haus&Grund auf Seiten der Vermieter, Telefon (030) 4147690, und der Berliner Mieterverein, Telefon (030) 260 260 (www.berlinermieterverein.de)

Fachliteratur. Eine Übersicht über die Rechtslage und viele aktuelle Urteile von Gerichten bieten folgende Veröffentlichungen: Hans Reinold Horst: Mietminderung, Hrsg.: Haus&Grund, 94 Seiten, 2004, ISBN 3927776858, 9,95 Euro.

Deutscher Mieterbund (Herausgeber): Wohnungsmängel und Mietminderung, 90 Seiten, 2003, ISBN 3933091489, 5 Euro.

Deutscher Mieterbund. Hrsg.: Wie Mieter Geld sparen, Sonderheft, 84 Seiten, 2005, ohne ISBN, 3,95 Euro. ka

Internet:

www.mieterbund.de www.haus-und-grund.net

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