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Immobilien: Bundesrat billigt den Energiepass Grundbesitzer müssen nun zum „Haus-Tüv“

Das Gesetz zur Einführung von Energieausweisen für Altbauten hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte jetzt der vom Bundestag bereits verabschiedeten Novelle des Energieeinsparungsgesetzes zu.

Das Gesetz zur Einführung von Energieausweisen für Altbauten hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte jetzt der vom Bundestag bereits verabschiedeten Novelle des Energieeinsparungsgesetzes zu. Es ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung der Länderkammer per Verordnung Regeln für den geplanten Gebäudepass zu erlassen.

Ein solcher Energieausweis soll Angaben über die Energieeffizienz eines Hauses oder energieeinsparende Anlagentechniken enthalten und Modernisierungsvorschläge unterbreiten. Damit soll es Mietern und Käufern erleichtert werden, sich über den Energiebedarf einer Immobilie zu informieren. Für Neubauten wurde die Erstellung eines Energiepasses bereits 2002 in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben.

Die Einführung der Energieausweise wird von der Europäischen Union zum Januar kommenden Jahres vorgeschrieben. Dann müssen für alle Wohnungen und Häuser, die verkauft oder neu vermietet werden, entsprechende Dokumente vorliegen, die dem Käufer oder Mieter Aufschluss über die zu erwartenden Heiz und Warmwasserkosten geben.

Wie die Energieausweise genau aussehen werden, ist im Detail noch unklar. Die Ausführungsbestimmungen sollen Teil der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEv) werden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hatte im Rahmen von Feldversuchen „Energiepässe“ für mehrere tausend Gebäude ausgestellt, die auch weiterhin gültig sein werden. Nach Angaben von Energieberater Franco Dubbers werden die untersuchten Immobilien in ein farbliches Diagramm eingeordnet, das von Blautönen für besonders energiesparende Häuser bis zu dunkelrot für schlecht gedämmte Häuser mit hohen Heizungskosten reicht.

Die ursprünglich geplante Einteilung in Energieklassen von „A“ bis „E“, wie sie beispielsweise zur Kennzeichnung des Stromverbrauchs von Kühlschränken eingeführt wurden, ist derzeit nicht mehr vorgesehen. Dabei hätten die Heiz- und Warmwasserkosten dadurch Experten zufolge einen ähnlich großen Einfluss auf die Vermarktung von Immobilien erlangt wie die Angaben der Normverbräuche für den Autohandel.

Nach den derzeitigen Plänen werden den Energieausweisen zwar auch Verbrauchsangaben in Kilowattstunden pro Quadratmeter zu entnehmen sein. Diese sollen jedoch nur einen Mittelwert für das untersuchte Haus abbilden. Der Mittelwert hilft dem Mieter einer einzelnen Wohnung im Erdgeschoss oder im Dachgeschoss aber wenig weiter, weil diese Objekte aufgrund des höheren Anteils an Außenwänden deutlich mehr Wärme verbrauchen als Wohnungen mit wenig Außenwänden mitten im Haus.

Energieberater Franco Dubbers geht davon aus, dass auch nach dem Stichtag zur Einführung des Energieausweises Übergangsfristen eingeräumt werden. Daher rät er Immobilieneigentümern dazu, mit dem Energiecheck noch abzuwarten, bis die detaillierten Ausführungsbestimmungen vom Gesetzgeber vorgelegt werden. Nur wenn ohnehin Sanierungen geplant seien, solle die Gelegenheit genutzt und die dabei erhobenen Daten zur Erstellung eines Energiepasses verwertet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium erkenne dies als Ersatz für künftige Energieausweise an. ball

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