zum Hauptinhalt

Immobilien: Dem Trend zum Trotz

Ferienhäuser in Italien bleiben begehrt und teuer. Die Nachfrage aus aller Welt stützt den Markt.

Für viele Deutsche bedeutet Italien nach wie vor eines: die Verheißung von unbeschwerten Tagen mit viel Sonne. Zuletzt machte es zwar vor allem als Euro-Krisenland Schlagzeilen. Dennoch sind Ferienimmobilien nicht zum Ausverkaufspreis zu haben. Denn das Interesse ausländischer Käufer an „La Dolce Vita“ ist ungebrochen.

Zwar hat die Euro-Krise auch den italienischen Immobilienmarkt zum Erliegen gebracht – und der negative Trend hält an. Doch sage er wenig über Ferienimmobilien in den bei Urlaubern beliebten Regionen aus, meint Marco Rognini, Büroleiter des deutschen Maklerunternehmens Engel & Völkers in Mailand. Hier seien die Preise stabil, denn es würden Wohnungen und Häuser gebaut – ohne, dass dies zu einem Überangebot führe. „Es gibt eine vernünftige Projektentwicklung“, sagt Rognini. Und vor allem ausländische Käufer greifen zu.

Auf seine Touristen kann sich Italien auch in der Krise verlassen: Weltweit war der Mittelmeerstaat 2011 das am fünftstärksten bereiste Land mit mehr als 46 Millionen Besuchern. Das geht aus Statistiken des Deutschen Reiseverbands hervor. Ähnliche Tendenzen hat das italienische Fremdenverkehrsamt Enit für 2012 bekanntgegeben. Für die Deutschen ist Italien nach Spanien beliebtestes Urlaubsland und kommt auf mehr als acht Prozent Marktanteil bei Urlaubsreisen ins Ausland.

Die Nachfrage aus der ganzen Welt hat den Ferienimmobilienmarkt gestützt. Die Zahlen der Käufe und Verkäufe seien in jüngster Zeit ebenso gestiegen wie die Volumina der Geschäftsabschlüsse, sagt Rognini. Und so seien die Preise zum Beispiel an der Adriaküste von Norden bis Süden in den vergangenen Jahren stabil geblieben. Traditionell beliebt seien außerdem Wohnungen und Häuser rund um die Seen in Norditalien, an der italienischen Riviera, zuletzt allerdings auch in Teilen des Piemont.

Kaufinteressenten sollten die Kosten für die Sanierung, Restaurierung und den Umbau von Landhäusern oder landwirtschaftlichen Anwesen jedoch nicht unterschätzen, rät Peter Schöllhorn von der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien in Freiburg. Gerade bei Deutschen seien die älteren Gemäuer beliebt, und diese seien nicht selten mit bescheidenen Mitteln gebaut worden. Schöllhorn weist auch darauf hin, dass Eigentümer für Um- und Anbauten grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigen. Auch ein Viehstall dürfe nicht ohne behördlichen Segen zum Wohnraum umgebaut werden.

Was Deutsche aus ihrer Heimat nicht kennen: Üblich ist eine Anzahlung, die sogenannte caparra, erläutert Stephan Grigolli vom Deutschen Anwaltverein Italien in Mailand. Sie wird im Vorvertrag vereinbart, dem contratto preliminare – ein weiterer Unterschied zum deutschen Recht. „Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, ist das Geld weg“, erklärt Grigolli. Doch auch der Verkäufer bindet sich: „Wenn er zurücktritt, muss er die Anzahlung zurückzahlen – und dieselbe Summe noch einmal obendrauf.“

Verläuft der Verkauf reibungslos, ist der nächste Schritt ein sogenannter Hauptvertrag. Der tatsächliche Übergang des Eigentums auf den Käufer wird dann beim Notar besiegelt. Schöllhorn rät, sich beim Kauf über einen Makler unbedingt schriftlich geben zu lassen, dass die Provision erst dann fällig wird, wenn der notarielle Vertrag abgeschlossen ist. Denn wenn der Kauf noch scheitert, müsse der Makler dennoch bezahlt werden. Dabei könne eine erhebliche Summe fällig werden, da Maklergebühren in Italien nicht einheitlich geregelt sind.

Die Erwerbsnebenkosten sind je nach Region unterschiedlich, denn die Kommunen haben zum Teil einen Gestaltungsspielraum. Außerdem gelten unterschiedliche Steuersätze für den Kauf von privat oder von einem gewerblichen Anbieter, also zum Beispiel einem Bauträger. Grundsätzlich wird eine Gebühr von 168 Euro für den Eintrag ins Grundbuch fällig, dazu kommen eine Hypothekenabgabe von 168 Euro und die Mehrwertsteuer. Unsicherheit birgt auch das Thema Grundsteuer. Sie war einige Jahre lang nicht erhoben worden, wurde von der Regierung Monti aber Anfang 2012 wieder eingeführt, um Geld in die Staatskasse zu spülen. Die Zahlungspflicht für die Imposta Municipale Unica (IMU) ist von den Parlamentariern per Gesetz Ende Mai ausgesetzt worden, allerdings nur, um eine allgemeine Neuregelung der Besteuerung von Immobilienvermögen zu vereinbaren, erklärt Grigolli. Hier sollten Interessenten sich auf jeden Fall aktuell über den Stand der Entwicklungen informieren.Thorsten Wiese, dpa

Thorsten Wiese[dpa]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false