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Immobilien: Der Streit dauert an: Verdienen Planer, was sie verdienen?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure soll angepasst werden – fragt sich nur, wie.

Wer beruflich mit dem Bauen zu tun hat, kommt kaum an ihr vorbei – und trotzdem tun sich viele schwer, sie bis ins Letzte zu verstehen. Die Rede ist von der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Das Papier legt fest, wie viel Honorar Planer für welche Leistung verlangen können, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und Dokumentation.

Wie zum Beispiel auch bei Anwälten sind große Teile der Honorare festgelegt. Das soll dafür sorgen, dass der Wettbewerb um die Gunst der Auftraggeber über die Qualität ausgetragen wird, Preisdumping und daraus folgende minderwertige Leistungen vermieden werden. Eine Logik, die auf der Kundenseite auch der Verband privater Bauherren (VPB) gutheißt, Motto: Was nichts kostet, ist meistens auch nichts: „Was städtebaulich und entwurflich bei einer Minimierung der Planungskosten herauskommt, das führen uns die vom Bauträger- und Generalunternehmergeschäft geprägten Stadtrandsiedlungen doch nun wirklich in aller Konsequenz vor“.

Doch seit einiger Zeit gibt es Streit um die HOAI, genauer, um ihre anstehende Aktualisierung. Die hatte der Bundesrat schon vor 13 Jahren gefordert, auch in der Koalitionsvereinbarung von 2005 findet sich die Aufgabe. Im Lastenheft vor allem: Die Entkopplung der Honorare von den Baukosten und damit auch von nachträglichen Kostensteigerungen, die Anpassung der Ordnung an EU-Recht, eine praktikable Regelung für das Bauen im Bestand, und, nicht zuletzt: mehr Geld für die Planer.

Gut möglich, dass die kommende HOAI deshalb eine reine „Inländer-Ordnung“ sein wird, an die ausländische Bieter nicht gebunden sind. Doch davor haben die Planerorganisationen noch am wenigsten Angst und verweisen auf die hohe Qualität der deutschen Büros. Aber dass nach inzwischen 13 Jahren ohne Erhöhung ein Nachschlag bei den Honoraren nötig ist, räumen sogar die Bauherren-Lobbyisten ein.

Einen Kaufkraftverlust von gut 30 Prozent hat der Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure seitdem errechnet und sieht in der Relation von Honoraren und Arbeitskosten die Schmerzgrenze erreicht. Umso größer die Enttäuschung, dass die erhoffte Erhöhung von um die 20 Prozent in einem ersten Referentenentwurf zum Thema fehlte. Zumindest in klarer Form. Stattdessen fand sich als Hilfskonstruktion die Möglichkeit, Leistungsumfänge auf 110 Prozent zu erhöhen, um so zu höheren Honoraren zu kommen.

Doch das ist den Planern etwas zu sehr über Bande gespielt: Es werde schwer möglich sein, so die Bundesarchitektenkammer in einer Stellungnahme, „einem Bauherrn zu vermitteln, dass er für eine vollständige Leistung künftig 110 Prozent Honorar bezahlen soll.“ Noch größer wurde der Unmut, da im Entwurf zur neuen HOAI Mindestzuschläge fehlten, die in der bestehenden Ordnung etwa für Umbauten, Instandhaltungen und Ausbauten festgelegt sind, bei denen neuer Raum geschaffen wird. Auch wurden Leistungsphasen in die Unverbindlichkeit entlassen, die nach Ansicht aller Beteiligten entscheidend über das Gelingen eines Baus entscheiden: Ausschreibung, Auftragsvergabe und Bauleitung. Kritiker sehen hier nicht zuletzt auch Haftungsprobleme: „Wer hat die Gesamtverantwortung für den Hausbau?“, fragt etwa der VPB.

Der Referentenentwurf ist nach dem Proteststurm inzwischen wieder vom Tisch, bis zum Spätsommer soll eine neue Fassung vorgelegt werden. Nun laufen hinter den Kulissen Konsultationen und alle Beteiligten erwarten gespannt den neuen Entwurf. Nicht zuletzt deshalb, weil fraglich ist, ob darin eine weitere wichtige Forderung erfüllt sein wird, die an die neue HOAI gestellt wurde: die nach radikaler Vereinfachung. Doch da dürfte es bei der Honorarordnung so sein wie auch beim Entwurf von Gebäuden: Einfach ist manchmal am schwersten.

Kai Kolwitz

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