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Immobilien: Eigenheimzulage in Gefahr

Die Bundesregierung hat eine Kommission gegründet. Sie soll prüfen, ob eine Förderung von Wohneigentum noch erforderlich ist

Von Maike Horn

Die öffentlichen Kassen sind leer. Nun stellt der Staat die Eigenheimzulage auf den Prüfstand. Damit fördert der Bund bislang Bau oder Erwerb eigener vier Wände durch private Haushalte. Die Spekulationen um eine Kürzung des Fördervolumens der Eigenheimzulage dementiert die Regierung. Eine Sprecherin des Finanzministeriums räumt allerdings ein, dass die Regierung eine Kommission eingesetzt habe. Diese solle prüfen, welche Rückschlüsse für die künftige Wohnungsbaupolitik die vielen Wohnungsleerstände im Osten Deutschlands erlauben. Die Ergebnisse ihrer Prüfungen werde die Kommission jedoch erst im nächsten Jahr vorlege.

Die Union aus CDU und CSU erteilen einer Kürzung der Neubauzulage - zumindest derzeit noch - eine klare Absage: „Das wird es mit uns nicht geben“, sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein kürzlich anlässlich des Verbandstages des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) in München. Beckstein betonte, die Zulage habe sich als Fördervolltreffer für die Schaffung von Wohneigentum erwiesen und müsse deshalb „uneingeschränkt beibehalten werden“.

Allerdings, so der CSU-Politiker weiter, habe sie seit der Senkung der Einkommensgrenzen im Jahr 1999 erheblich an Wirkung verloren. Dennoch dürfe dieses wichtige Förderinstrument nicht als haushaltspolitische Manövriermasse angesehen oder als städtebauliches Planungsinstrument missbraucht werden. Beckstein sprach sich daher für eine Angleichung von Neubau- und Bestandszulage aus. Die Förderung von Wohneigentum in Altbauten müsse auf das Niveau der Neubauzulage angehoben werden.

Zumindest bei der Bauindustrie finden die Versprechungen, die Neubauzulage nicht anzutasten, großen Beifall. „Das macht uns Mut“, sagt eine Sprecherin des Bundesverband freier Wohnungsunternehmen (BfW), Berlin. Der BfW hat mit anderen Verbänden der Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft bereits vor einigen Monaten die „Initiative Wohneigentum“ ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, einer weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Bildung von Wohneigentum frühzeitig entgegenzutreten. „Eine Einschränkung der Eigenheimzulage würde für viele Haushalte den Verzicht auf das selbst genutzt Wohneigentum bedeuten", befürchtet etwa Gerd Koppenhöfer. Nach Auffassung des Vorsitzenden des BFWs würde eine solche Politik den Interessen der Bürger und des Staates gleichermaßen zuwiderlaufen. Denn sie hätte fatale Folgen für grundlegende Ziele der Politik, wie zum Beispiel die private Vermögensbildung und Alterssicherung.

Eine Beschneidung der Eigenheimzulage habe zudem negative Konsequenzen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, Öffentliche Haushalte, die Lage der Familien und die soziale Stabilität. Und nicht zuletzt habe sie auch noch negative fiskalische Auswirkungen. Speziell beim Eigenheimbau, so rechnet Koppenhöfer vor, „überschreiten die Mehreinnahmen des Fiskus aus Grunderwerb-, Umsatz-, Körperschaft-, Einkommens- und Gewerbesteuer sowie Sozialabgaben die staatlichen Aufwendungen durch die Eigenheimzulage um ein Vielfaches.“

Auch eine Umgestaltung der Eigenheimzulage, wie sie der Deutsche Städtetag und der nordrhein-westfälische Landesverband des Rings Deutscher Makler RDM fordern, hält Koppenhöfer für grundsätzlich falsch. „Ziel muss es vor allem sein, die Zulage zu verstetigen, damit wieder sicher geplant werden kann“. Nur so komme der deutsche Wohnungsbau wieder in Schwung. Ursachen, aktuelle Tendenzen und Perspektiven der Stadt-Umland-Wanderung rechtfertigten keine in verschiedenen Regionen unterschiedlich hoch dotierte Eigenheimzulagen.

Das sieht man beim Deutschen Städtetag in Köln anders. „Die derzeitige einheitliche Eigenheimzulage verstärkt die Abwanderungstendenz ins Umland geradezu", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, anlässlich der Pressekonferenz der Initiative Wohneigentum. Articus sprach sich deshalb klar für eine regional differenzierte Eigenheimzulage aus. Er argumentierte, in der Stadt seien Grundstücke und Eigentumswohnungen sehr viel knapper und teurer als im Umland. Deshalb müsse der Erwerb von Wohneigentum in der Stadt auch höher bezuschusst werden.

Dies sei durch eine Umschichtung innerhalb der Eigenheimzulage möglich. Damit könne die Politik der Abwanderung aktiv entgegensteuern. Schließlich liege es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, die Stadt-Umland-Wanderung einzudämmen. Articus weiter: „Infrastrukturen, wie Schulen oder Kindergärten, die in den Städten bereits vorhanden sind, müssen bei einer Abwanderung in den Kernstädten abgebaut oder geschlossen werden.“ Parallel dazu seien aber öffentliche Mittel in den Umlandgemeinden erforderlich, um neue Schulen zu bauen. Das könne wohl niemand wirklich wollen.

Die Eigenheimzulage fördert den Erwerb von Neubauten mit 2556 und von Altbauten mit 1276 Euro jährlich. Hinzu kommt eine Zulage von 767 Euro pro Kind, für das ein Freibetrag eingetragen ist. Zusätzlich gibt es für energiesparende Maßnahmen jährlich 205 Euro. Die Förderung wird ein Mal pro Jahr ausgezahlt, insgesamt acht Jahre lang. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte unterhalb von 81807 Euro (Alleinstehende) oder 163614 Euro (Ehepaar) liegen, wobei sich der Betrag um 30677 Euro je Kind erhöht.

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