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Immobilien: Es zieht

Altbauten können sehr gemütlich sein. Aber was, wenn die alten Kastenfenster undicht sind?

WAS STEHT INS HAUS?

Ich habe eine Altbauwohnung gemietet. Vor meinem Einzug hat der Vermieter die Wohnung renoviert und die Fenster streichen lassen. Die alten Holzkastendoppelfenster sehen zwar schick aus, scheinen aber nicht ausreichend dicht zu sein. Bei stärkeren Regenfällen dringt von außen sogar Niederschlagswasser ein. Da ich schon in den Sommermonaten Zuglufterscheinungen verspüre, wird sich dieser Zustand in den Wintermonaten sicherlich noch verschlechtern. Ist dieser Zustand zu bemängeln? Wenn ja, wie kann der Mangel beseitigt werden? Kann ich dann auch die Miete mindern?

WAS STEHT IM GESETZ?

Ein Fenster muss unter anderem einen Witterungs- und Wärmeschutz bieten. Der Wärmeschutz von Fensterkonstruktionen ist nach DIN 4108 und die Witterungsbeständigkeit nach DIN 68121 geregelt. Wenn es sich um historische Kastenfenster handelt, müssen die Fenster lediglich übliche Gebrauchseigenschaften aufweisen. Die soeben benannten Normen müssen nicht erfüllt sein. Dies ist aber eine Ausnahme. Dringt Niederschlagswasser durch die äußeren Fensterflügel eines Holzkastenfensters ein, wenn das Fenster geschlossen ist, ist es nicht mehr regensicher im Sinne der Normen. Es besteht also ein bautechnischer Mangel. Der Sachverständige sollte die Einhaltung der Normen überprüfen. Häufig können sich einzelne Fensterflügel auch durch jahrzehntelange Benutzung verformen und sind deshalb nicht mehr dicht, obwohl sie geschlossen sind.

Selbst schwache Winde spürt man dann als Zugluft auf der Fensterinnenseite. Treten diese Fensterfugenvergrößerungen an den innen liegenden Fensterflügeln auf, kommt es in der Regel während der Wintermonate dann zu erheblichem Tauwasseranfall auf den Innenseiten der Verglasungen der äußeren Fensterflügel. Der hierdurch beschleunigte Verschleiß von Fensterfarbe und einsetzender Fäulnis der Holzbauteile ist die Folge eines Baumangels und nicht des Nutzerverhaltens. Denn durch die größeren Fugen dringt bei geschlossenen Innenfenstern permanent warme Raumluft in den Zwischenraum der Fenster.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Dringt Regenwasser von außen ein, muss nicht gleich das Fenster ausgetauscht werden. Häufig reicht es aus, durch einen Tischler einen neuen unteren Anschlag herzustellen oder einzelne Fensterflügel auszutauschen. Nur wenn die Fenster erheblich verformt sind, muss man wohl mehr investieren als einfach den Anstrich zu entfernen und das Holz zu hobeln. Es müssen passgenaue neue Fensterflügel eingesetzt werden, erst dann ist auch die übliche Schlagregen- und Fugendichtigkeit gewährleistet. Zusätzlich können die Falze der inneren Fensterflügel Dichtungen erhalten.

Sofern es sich (siehe oben) um einen Mangel handelt, sollten Sie Ihrem Vermieter dies mitteilen. Sie können dann von ihm verlangen, dass er den Mangel beseitigt. Rührt er sich nicht, sollten Sie vorsorglich noch eine Frist setzen. Ihre Miete können Sie dann mindern.

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