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Auf Kurs bleiben Urlauber mit einem detaillierten Mietvertrag.

© Bernd Wüstneck/pa-dpa

Ferienwohnung: Nicht nur die Internetseite ansteuern

Für Familienurlaub oder Reisen mit dem Freundeskreis eignen sich Ferienhäuser und -wohnungen wunderbar. Im Internet lassen sich solche Unterkünfte unkompliziert buchen.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZfEV) erklärt, worauf Urlauber bei der Reservierung achten müssen.

Vermieter: Wird der Vertrag mit einem Vermittlungsportal oder dem Vermieter selbst geschlossen? Das sollte aus dem Angebot hervorgehen. Bewertungen von anderen Nutzern können einen Eindruck von der Seriosität des Anbieters geben.

Persönlicher Kontakt: Auch wenn die Buchung mit wenigen Klicks im Netz möglich ist – ein zusätzlicher Anruf schadet nicht. So lassen sich Unklarheiten und Widersprüche am schnellsten aufdecken.

Mietvertrag: Für die Anmietung eines Hauses oder Apartments sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Dieser muss auf jeden Fall Zeitraum, Miethöhe, Nebenkosten, Ausstattung, Kaution und die Adresse enthalten.

Nebenkosten: Urlauber sollten klären, ob die Kosten für Strom, Wasser und Heizung pauschal oder nach Verbrauch abgerechnet werden. Ist letzteres der Fall, gehören die Zählerstände ins Übergabeprotokoll.

Übergabeprotokoll: Der Zustand der Unterkunft wird bei Einzug und am Abreisetag am besten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. So ist klar, ob der Mieter bei einem Schaden verantwortlich gemacht werden kann oder nicht.

Versicherung: Verursacht der Mieter während der Mietzeit Schäden am Objekt, muss er dafür aufkommen. Urlauber sollten daher prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall auch zahlt.

Zahlung: Die Bezahlung per Lastschrift ist dem ZfEV zufolge der beste Weg. Im Betrugsfall kann der Mieter so sein Geld zurückfordern. Niemals sollte man dagegen vorab in bar oder per Geldtransfer bezahlen.

(dpa)

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