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Immobilien: Geregeltes Energiesparen

Heizungsanlagen, die vor 1978 eingebaut wurden, müssen beim Hausbesitzerwechsel ausgetauscht werden

Die grimmige Kälte ist erst einmal vorbei, die beste Gelegenheit, sich jetzt um die Heizungsanlage zu kümmern, zumal sich an der Gesetzeslage auch für Eigenheimbesitzer einiges geändert hat. Bereits im vergangenen November liefen die letzten Übergangsfristen der im Jahr 1998 verschärften „Kleinfeuerungsanlagenverordnung“ aus, eine Ausführungsbestimmung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Aber es besteht noch ein zweites Regelwerk, das für Hausbesitzer – je nach Alter der Anlage – wichtig sein kann: die „Energieeinsparungsverordnung (EnEV)“ mit Übergangsfristen bis 2006, in besonderen Fällen sogar bis 2008.

Hintergrund aller Regelungen ist die Absicht des Gesetzgebers, den Energieverbrauch im Haus- und Wohnungsbestand zu drosseln, und zwar ohne Komfortverlust für die Bewohner. Denn nicht nur deren Verhalten, sondern auch die Technik der Heizungsanlage bestimmt in erheblichem Maße, wie viel Wärme ungenutzt ins Freie gelangt. Deshalb verlangt die „Kleinfeuerungsanlagenverordnung“, dass je nach der Heizungsgröße allenfalls neun bis elf Prozent der Energie durch den Schornstein gehen darf.

Eigenheim-Heizungen fallen meist in den Bereich von elf bis 25 Kilowatt Leistung, da sind elf Prozent Verlust gerade noch zulässig. Also Vorsicht: Wer bei der nächsten Routineprüfung des Schornsteinfegers mit einem alten Heizkessel ertappt wird, der nicht in der Lage ist, diesen Grenzwert einzuhalten, hat ein Problem.

Die Schornsteinfeger ermitteln diese Verluste vor allem durch Messung von Gastemperaturen: Zunächst wird die Wärme im Raum gemessen, aus dem sich die Heizung ihre Verbrennungsluft holt, anschließend jene, mit der das Abgas den Kessel Richtung Schornstein verlässt, erläutert Reiner Raeder, Technischer Landesinnungswart bei der Berliner Schornsteinfeger-Innung. Geprüft werden alle Kessel von elf Kilowatt Leistung an aufwärts bis 10 000 Kilowatt, und darin sind alle Hausheizungen enthalten. Eine Ausnahme stellen moderne Brennwertgeräte dar. Denn bei ihnen sind so hohe Verluste technisch ausgeschlossen.

Wer jedoch mit seiner älteren Anlage diese Hürde der „Kleinfeuerungsanlagenverordnung“ fehlerfrei genommen hat, kann schon mal aufatmen. Nun geht es um die Fragen, wie alt Brenner und Kessel sind und ob das Ein- oder Zweifamilienhaus von den Besitzern selbst genutzt wird, ob es verkauft oder vererbt werden soll. Denn das betrifft die „Energieeinsparverordnung“. Sie schreibt generell vor, dass Heizungskessel 2006 ausgetauscht werden müssen, sofern sie vor dem 31. Dezember 1978 in Betrieb genommen wurden. 2008 ist dran, wer in der Zwischenzeit wenigstens den Brenner modernisiert hat. Ausnahmen von dieser Regelung werden nur in bestimmten Fällen gemacht. Sie gelten für Ein- oder Zweifamilienhäuser dann, wenn sie nicht vermietet, sondern vom Besitzer selbst bewohnt werden.

Nehmen wir als Beispiel eine Familie, die ihr eigenes Haus (oder seinen Teil eines Zweifamilienhauses) Mitte der 70er Jahre gebaut und seither selbst bewohnt. Die Heizung ist zwar alt, aber sie hält die im vergangenen Winter verschärfte Anforderung der „Kleinfeuerungsanlagenverordnung“ ein. Sie kann die Hände vorerst in den Schoß legen, denn die EnEV geht an ihr vorbei. Erst dann, wenn das Haus verkauft werden soll (oder per Erbschaft an einen anderen Besitzer übergeht), verlangt die „Energieeinsparverordnung“ ihr Recht. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel muss der Heizungskessel erneuert werden.

Wie viele Berliner Hausbesitzer von der Vorschrift betroffen sind, ist nicht so einfach zu klären. Denn dazu müsste man wissen, wer tatsächlich in seinem eigenen Haus wohnt. Die Statistik der Schornsteinfeger erfasst solche Daten jedoch nicht, weil sie für den Zustand der Heizung unerheblich sind. Auch das Faktum, ob eine Gastherme die Etagenwohnung eines großen Wohnblocks heizt oder ein Einfamilienhaus, ist den Aufzeichnungen nicht zu entnehmen. Bekannt sind nur die Altersstruktur der Heizanlagen und ihre technischen Daten.

Eine Berliner Besonderheit ist die Trennung der Stadthälften nach Heizungsart. Zu DDR-Zeiten gab es nämlich vorrangig Gasheizungen, weil Ost-Berlin in den 70er Jahren Zugang zum russischen Erdgas erhielt, Erdöl jedoch wegen der Zahlung in wertvollen Devisen fürs Heizen so gut wie unerreichbar blieb. Überall dort, wo die Braunkohleöfen ersetzt wurden, entstanden also Gasbrenner. In der politischen und wirtschaftlichen Insellage des Westteils der Stadt hingegen kam vor allem Öl zum Einsatz. Das ließ sich besser bevorraten, während das Stadtgas aufwändig aus Ölprodukten und aus Methanol hergestellt werden musste.

Erst in den 80er Jahren konnte auch der Westteil der Stadt ans russische Erdgas gelangen, doch war zu jenem Zeitpunkt bereits viel gebaut worden. Und damit waren Strukturen gelegt, die sich nur langsam verwischen können. Denn wer erst einmal mit einer Ölheizung zufrieden ist, wird nicht auf Gas umsteigen.

Welche Technik auch immer eingesetzt wird und ob man nun gezwungen ist, seine Heizungsanlage zu modernisieren oder nicht: Die Beschäftigung mit diesem Thema ist lohnenswert. Denn moderne Geräte gehen sehr sparsam mit dem Brennstoff um. So kann sich eine Investition in moderne Technik schnell bezahlt machen und anschließend die Heizkosten um bis zu 30 Prozent dauerhaft senken. Wir werden die unterschiedlichen Systeme in lockerer Folge genauer betrachten und dabei auch auf Verfahren eingehen, die noch nicht so verbreitet sind. Denn inzwischen sind auch nachwachsende Rohstoffe wie zum Beispiel Holzpellets durchaus interessant geworden. Andere Techniken, wie etwa die Brennstoffzelle oder das Mikro-Blockheizkraftwerk samt Sterling-Motor befinden sich in der Startphase.

Weitere Informationen: Schornsteinfeger-Innung, Telefon: 86 09 82–0 (Sekretariat). Anrufer werden an die zuständigen Fachleuten vermittelt. E-Mail: info@schornsteinfeger-berlin.de.

Gideon Heimann

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