GRENZSTEINE: Wer setzt Grenzen?
Das Setzen von Grenzsteinen oder -punkten ist eine hoheitliche Aufgabe. Wer eine Markierung verändert, macht sich strafbar.
Das Setzen von Grenzsteinen oder -punkten ist eine hoheitliche Aufgabe. Wer eine Markierung verändert, macht sich strafbar. Das gilt auch für das Aufrichten herausgerissener oder schief liegender Steine, heißt es im Strafgesetzbuch (§ 247). Grundstücksbesitzer sollten sich daher immer an das Vermessungsamt wenden. In Bayern dürfen nur sogenannte Feldgeschworene die Steine wieder zurechtsetzen. dpa
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