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Immobilien: INFOS

MIETAUSGLEICH IN HÄRTEFÄLLEN Wer in einer Sozialwohnung lebt und ein geringes Einkommen bezieht, erhält bei einer Mieterhöhung ab 21 Cent pro Quadratmeter und Monat wegen des Förderstopps maximal acht Jahre lang einen Ausgleich. Bezahlt wird der Zuschuss von der Investitionsbank Berlin (IBB), Telefon: 21 25 26 60.

MIETAUSGLEICH IN HÄRTEFÄLLEN

Wer in einer Sozialwohnung lebt und ein geringes Einkommen bezieht, erhält bei einer Mieterhöhung ab 21 Cent pro Quadratmeter und Monat wegen des Förderstopps maximal acht Jahre lang einen Ausgleich. Bezahlt wird der Zuschuss von der Investitionsbank Berlin (IBB), Telefon: 21 25 26 60. Zuschüsse bekommen Mieter, deren Einkommen zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt (Einpersonenhaushalt: 12 000 Euro). Liegt das Einkommen bis zu 50 Prozent darüber, ist der Ausgleich geringer. Im besten Fall beträgt dieser 90 Prozent der Preisdifferenz zur früheren Miete.

UMZUGSHILFEN

Steigt die Miete wegen des Förderstopps um über 52 Cent, zahlt die IBB Umzugshilfen: 1500 Euro für Einpersonenhaushalte, 500 Euro extra für jede weitere Person, höchstens 3500 Euro.

NACHZULESEN IM INTERNET

www.berliner-mieterverein.de oder www.ibb.de ball

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