Immobilien: Kein Rechtsschutz
Versicherer zahlen Bauklagen nicht
Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist der Risikoausschluss für Baumängel in den bundesweit gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) im Jahr 1994 zu Gunsten der Versicherungen erweitert worden. Seither können die Rechtsschutzversicherer auch die Kostenübernahme für Klagen von Immobilienkäufern gegen ihre Kreditinstitute ablehnen, bei denen es um die Finanzierung eines neu zu errichtenden Gebäudes geht (Aktenzeichen: 12 U 53/03 vom 3. Juli 2003). Nach den ARB von 1975 galt der Risikoausschluss dagegen nur für Klagen beispielsweise gegen die Baufirma oder den Architekten wegen Fehlern bei der Errichtung des Gebäudes. Bei Verträgen, denen noch diese Bedingungen zu Grunde liegen, müssen die Versicherungen nach wie vor für Rechtsstreitigkeiten über die Finanzierung einstehen. dpa
Urteil im Internet: www.olg-karlsruhe.de
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