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Immobilien: Keine Zulage

Staat fördert Wohneigentum nicht bei Verkauf zwischen Ehepartnern

Wer eine Immobilie von seinem Ehepartner kauft, kann dafür keine Eigenheimzulage erhalten. Auf ein gleich lautendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: XR 49/01) weist die Bausparkasse Wüstenrot hin. Die Richter wollten damit verhindern, dass eine zweimalige Begünstigung innerhalb einer Ehe für dieselbe Immobilie erfolgt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass ein Paar erst heiratet, nachdem es einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Dem Gericht zufolge kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Anschaffung an, sondern auf den Übergang von Lasten und Nutzen. Dies erfolgte im strittigen Fall nach der Eheschließung. ball

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