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Mietrecht: Urteile

WohnungsauszugHat ein Vermieter einen Mieter bereits detailliert darüber informiert, was er im Zusammenhang mit dessen Auszug aus der Wohnung zu beanstanden hatte, so kann der Mieter einen später (hier nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist) zugestellten Mahnbescheid nicht zurückweisen. Zumindest nicht mit der Begründung, die Reklamationen seien darin nicht konkret genug bezeichnet.

Wohnungsauszug

Hat ein Vermieter einen Mieter bereits detailliert darüber informiert, was er im Zusammenhang mit dessen Auszug aus der Wohnung zu beanstanden hatte, so kann der Mieter einen später (hier nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist) zugestellten Mahnbescheid nicht zurückweisen. Zumindest nicht mit der Begründung, die Reklamationen seien darin nicht konkret genug bezeichnet. Der Bundesgerichtshof hielt dies für formalistisch und bestätigte die Forderung des Vermieters. (AZ: VIII ZR 46/07)

Modernisierungsmaßnahme
Hat ein Vermieter Modernisierungsarbeiten durchführen lassen, wodurch die übrige Wohnung in Mitleidenschaft gezogen wurde, so hat der Vermieter dies zu entgelten. Das Amtsgericht Hamburg sprach den Mietern für zehn Stunden Aufräumarbeiten á 10 Euro insgesamt 100 Euro zu. Im verhandelten Fall waren Fliesen im Bad ausgetauscht worden, der Staub hatte sich auf Wänden und selbst in Schränken in der gesamten Wohnung niedergeschlagen und musste beseitigt werden. (AZ: 40 C 230/06)

Betriebskosten
Vermieter sind dazu berechtigt, ihre Mietwohnungen von Zentralheizung auf Fernwärme umzustellen. Bedingung dafür ist allerdings, dass (wie üblich) im Mietvertrag vorgesehen ist, „dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung nach der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung trägt“ und die bei Abschluss des Mietvertrages gültige Fassung der genannten Verordnung das Umlegen der Heizkosten auch für die Lieferung von Fernwärme vorsieht. (BGH, VIII ZR 75/07)

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