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Mietwohnungen: Vermieters Herd ist sein Problem

Reparaturkosten dürfen nicht abgewälzt werden.

In Berlin trifft man sie ziemlich häufig in Mietwohnungen an: Gasherd und Spüle in der Küche, beschafft vom Vermieter und dem Mieter zur Nutzung überlassen. Aber wer muss zahlen, wenn solches Inventar nicht mehr funktioniert und ersetzt werden muss? Oder dann, wenn sich das Mobiliar nach Jahren der Benutzung deutlich abgenutzter präsentiert als zu Beginn des Mietverhältnisses?

Der Vermieter ist in der Pflicht und darf die Kosten dafür nicht auf den Mieter abwälzen, erläutert der Immobilienverband IVD-West: Wenn Kühlschrank, Herd, Spüle oder Wandschrank zur Mietwohnung gehören, sind deren Verschleiß und Abnutzung mit der Miete bezahlt. Reparaturen oder Neuanschaffung sind damit Sache des Vermieters.

Ein Freibrief für Mieter ist das aber trotzdem nicht. Denn die Regel gilt dann nicht, wenn der Mieter aus Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schäden an der Einrichtung verursacht hat. Dann kann der Vermieter von ihm Schadenersatz fordern – ein wenig Sorgfalt ist also angebracht. Ebenfalls nicht für Ersatz sorgen muss er auch dann, wenn das Inventar vom Vermieter oder dem Vormieter übernommen oder gekauft wurde.

Tsp

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