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Nachhaltigkeit: Vor dem Fördern kommt das Formular

Einspareffekte müssen genau ausgerechnet werden – erst dann gibt es Mittel vom Staat

Moderne Zeiten sind für die Hausbesitzer angebrochen: Energieeffizientes Sanieren war gestern, seit dem 1. September 2010 heißt das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Energieeffizientes Modernisieren“. Das bedeutet unter dem Strich, es muss eine ganze Menge mehr geschehen mit dem Gebäude als bisher. Einzelmaßnahmen werden nicht mehr bezuschusst.

Schon relativ junge Wohngebäude können mit Staatshilfe aufgemöbelt werden, der Bauantrag oder die Bauanzeige muss nur vor dem 1. Januar 1995 gestellt worden sein. Richtig lohnen wird sich der Umbau natürlich bei den älteren Objekten. In den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Gebäude in aller Regel mit Mauerwerk oder Beton in der Wandstärke hochgezogen, wie es den statischen Anforderungen entsprach; im Vertrauen auf eine sichere und preisgünstige Versorgung mit Heizenergie spielte die thermische Dämmung keine besondere Rolle. Der Schallschutz leider auch nicht. Jetzt sollten die Fehler der Nachkriegsjahre ausgebügelt werden. Die Einsparungen bei perfekt isolierten Wohngebäuden können enorm sein. Die schlecht geschützten Wohnhäuser aus den Nachkriegsjahren stehen im Ruf, jährlich 300 kWh/m² für Heizung und Warmwasser zu verbraten, der moderne Neubau-Standardwert liegt heute bei 70 kWh/m². Gas-Bezieher können ihren Verbrauch direkt von der Jahresrechnung ablesen. Beim Einsatz von Heizöl hilft der Taschenrechner: Je nach Qualität entspricht ein Liter Heizöl rund 9,5 bis zehn kWh. Hausbesitzer sollten erst einmal überschlagen, wie die Heizkostenrechnung nach einer Modernisierung aussehen dürfte – denn bei aller Liebe zur Umwelt: Immobilienbesitzer müssen die Modernisierung ja auch wirtschaftlich tragen können. Die unterste Stufe der Förderung heißt KfW 115 – das ist auch für die meisten älteren Wohngebäude ein realistisches Ziel. Mit einem Bündel von Maßnahmen muss erreicht werden, dass das Wohngebäude nach der Sanierung nur noch 15 Prozent Primärenergie (z. B. Gas oder Öl) mehr verbraucht als ein Haus mit dem Neubaustandard KfW 100. Der Bauherr kann zwischen einem Tilgungszuschuss von 2,5 Prozent für einen Kredit oder einem direkten Investitionszuschuss von 7,5 Prozent wählen. In beiden Fällen gibt es maximal 5625 Euro bei 75 000 Euro an Modernisierungskosten. Dabei gilt: Je höher die angestrebte Energieeinsparung ausfällt, desto höher die Förderung (siehe Kasten dazu: Das Einmaleins der KfW).

Ohne fachkundige Beratung wird allerdings kaum jemand durch das Dickicht von Richtlinien und Fachbegriffen finden, weil von Jahr zu Jahr die Anforderungen verschärft und die Förderkonditionen angepasst werden. Zudem gammeln im Internet viele „vergessene“ Webseiten auch bekannter Organisationen vor sich hin – deren „Tipps“ sind inzwischen so alt wie die Scherze von Thomas Gottschalk. Seriöse Energieberater klären erst einmal vorweg, ob das Modernisierungsprojekt überhaupt von der KfW gefördert werden kann – und auch, ob die Bafa einen Zuschuss von 300 Euro für die Beratungskosten – von meistens knapp 1000 Euro für ein Einfamilienhaus – beisteuern wird. Die Bafa, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kennt der eine oder andere noch gut aus Zeiten der Kfz-Abwrackprämie. Der Energiesparberater wird sich zunächst mit den Bauplänen und der Gebäudebeschreibung befassen, die Gas- oder Ölrechnungen der letzten Jahre sowie die Wartungsberichte der Heizung und die Schornsteinfegermessungen auswerten. Dann folgt ein Vor-Ort-Termin, bei dem der Wärmeschutz der Gebäudehülle, die Anlagentechnik im Haus und die Grunddaten des Gebäudes abgeglichen werden.

Mit diesen Daten werden mit Hilfe spezieller Computerprogramme Vorschläge zur besseren Dämmung von Wänden, Fenstern und Türen, zur Verbesserung am Heizungssystem sowie zur Überarbeitung der Gebäudelüftung ausgearbeitet.

Dann kommt die Stunde der Entscheidung für den Hausbesitzer: Der Energiesparberater wird, wenn er seine Aufgabe ernst nimmt, immer mehrere Varianten einer Gebäudemodernisierung vorstellen – jeweils verbunden mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, den Umsetzungs- und allen Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand. Das bekommt der Auftraggeber dann schwarz auf weiß: den Beratungsbericht für sein Objekt.

Bauherren sollten sich nicht genieren, pingelig zu sein. Sie sollten sich von den Beratern, Planern und ausführenden Unternehmen schriftlich und rechtsverbindlich die angestrebten Einspareffekte bestätigen lassen – und auch, wer für eine Nachbesserung eintreten muss. Denn recht häufig stimmen rechnerisch ermittelte Energiebedarfswerte und die später gemessenen Verbrauchswerte nicht überein.

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