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Immobilien: Rat und Recht

Wann Modernisierungsmaßnahmen akzeptiert werden müssen und welche Mieterhöhungen gerechtfertigt sind, erläutert die Broschüre „Modernisierung durch den Vermieter“ (Deutscher Mieterbund, 5 Euro). Informationen finden sich auch im Standardwerk „Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum“ von BerndLutz Blömeke, Dieter Blümmel und Harald Kinne (Grundeigentum-Verlag, 32,50 Euro).

Wann Modernisierungsmaßnahmen akzeptiert werden müssen und welche Mieterhöhungen gerechtfertigt sind, erläutert die Broschüre „Modernisierung durch den Vermieter“ (Deutscher Mieterbund, 5 Euro). Informationen finden sich auch im Standardwerk „Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum“ von BerndLutz Blömeke, Dieter Blümmel und Harald Kinne (Grundeigentum-Verlag, 32,50 Euro).

Betroffene Mieter können sich auch an den Berliner Mieterverein , Tel. (030) 226260 (www.berliner-mieterverein.de) oder an die Berliner Mietergemeinschaft , Tel. (030) 2168001 (www.berliner-mietergemeinschaft.de) wenden.

Der BGH hat eine Reihe Grundsatzentscheidungen gefällt: So darf ein Vermieter die Miete nach einer Energie einsparenden Ausbaumaßnahme auch über die Heizkostenersparnis hinaus erhöhen (VIII ZR 149/03). Ein Vermieter, der die Miete wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöhen will, muss den Sinn der Maßnahmen den Mietern plausibel erläutern. Dienen die Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie, reicht eine schlagwortartige Bezeichnung (VIII ZR 156/03). Weitere Urteile im Internet unter: www.ratgeberrecht.de, www.heise.de und www.relaw.de. jub

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