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Rechtslage: Urteile

StreupflichtStürzt eine Passantin auf einem nicht ausreichend gestreuten Bürgersteig und verletzt sich dabei, so haftet allein der Mieter für den Schaden, dem die Streupflicht vom Vermieter übertragen wurde. Dieser wiederum könnte nur dann als Gesamtschuldner zur Verantwortung gezogen werden, wenn er seine Kontroll- und Überwachungspflicht vernachlässigt haben sollte.

Streupflicht

Stürzt eine Passantin auf einem nicht ausreichend gestreuten Bürgersteig und verletzt sich dabei, so haftet allein der Mieter für den Schaden, dem die Streupflicht vom Vermieter übertragen wurde. Dieser wiederum könnte nur dann als Gesamtschuldner zur Verantwortung gezogen werden, wenn er seine Kontroll- und Überwachungspflicht vernachlässigt haben sollte. Im verhandelten Fall hatte die Kommune die Pflicht zum Winterdienst auf die Besitzer der anliegenden Häuser übertragen. (BGH, VI ZR 126/07)

Modernisierung

Bei einem Austausch von Verbundglas- durch Isolierglasfenster ist nicht offensichtlich, dass der Wärmeschutz dadurch verbessert wird. Das befand das Landgericht Berlin und forderte von einem Vermieter vor dem Austausch deshalb einen Nachweis darüber, dass dieser die Dämmung der Wohnung verbessere. Beide Fensterformen beruhen auf der physikalischen Tatsache, dass die zwischen zwei Glasscheiben eingeschlossene Luft ein schlechter Wärmeleiter ist. (AZ 67 S 90/07)

Nachbarrecht

Installiert ein Grundstückseigentümer an seinem Haus Videokameras gegen Einbrecher, so kann sich ein Nachbar nicht dagegen wehren, weil er befürchtet, dass die Kameras auch auf sein Haus gerichtet werden könnten. Allein darin ist keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu sehen, so das Landgericht Bielefeld. Die Befürchtung reiche nicht aus, da eine Beobachtung des Nachbarhauses eine Änderung der Kamerapositionen erfordere. Diese würde wegen des technischen Aufwands auffallen. (AZ 20 S 123/06)büs

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