zum Hauptinhalt

Immobilien: Schimmel unterm Sternenhimmel

Wie soll der Mieter mit einer Wohnung umgehen, in der das Schlafzimmer immer kalt bleibt?

WAS STEHT INS HAUS?

Ich wohne seit zirka einem Jahr in einer kleinen Wohnung. Die Küche sowie das Wohnzimmer werden mit einer Nachtspeicherheizung beheizt, während das Schlafzimmer keinen Heizkörper aufweist. Die maroden Fenster sind zwischenzeitlich ersetzt worden. Seit dieser Zeit habe ich im Schlafzimmer Schimmelbefall, obwohl ich die Lüftungsanweisungen akribisch befolge. Nach meinem Mietvertrag muss ich in der Heizperiode eine Temperatur von mindestens 20 Grad einhalten, was die Heizung aber nicht schafft. Kann ich die Miete mindern und auf Kosten des Vermieters umziehen?

WAS STEHT IM GESETZ?

Wenn der Vermieter in dem Mietvertrag keine besondere Vereinbarung trifft, muss die Wohnung so beschaffen sein, wie ein verständiger Mieter sie nach der Verkehrssitte erwarten darf. Das bedeutet in unseren Breitengraden, dass die Wohnung mit einer Heizungsanlage oder mit Einzelöfen ausgestattet sein muss und die Räume auf mindestens 20 bis 21 Grad Celsius beheizt werden können. Natürlich muss die Wohnung auch technisch in Ordnung sein, so dass Schimmel vermieden wird. Kann der Vermieter diese Mindestbedingungen nicht einhalten, ist die Wohnung mangelhaft und berechtigt den Mieter zur Ausübung seines Gewährleistungsrechtes. Dazu gehört, dass er die Miete mindern kann. Die Höhe der Mietminderung muss im Einzelfall ermittelt werden. Dafür ist von Bedeutung, welche Temperatur in den Mieträumen tatsächlich erreicht werden kann sowie die Schwere des auftretenden Schimmelbefalls. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, dass die Heizung in einen ordnungsgemäßen Stand versetzt und der Schimmel beseitigt wird. Wird der Vermieter trotz Kenntnis der Mängel nicht tätig, kann der Mieter die Miete bis zur Erledigung der Arbeiten zurückhalten. Hilft auch das nichts, kann der Mieter fristlos kündigen. Zudem ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter nicht nur die Umzugskosten zu ersetzen, sondern auch solche Aufwendungen, die er im Hinblick auf die neue Wohnung machen muss, zum Beispiel für die Anschaffung von Gardinen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Wenn der Vermieter eine Wohnung vermietet, muss die Wohnung auch zum Bewohnen geeignet sein. Hat ein Zimmer, wie hier das Schlafzimmer, keine Heizung bzw. keinen Heizkörper, dann bildet sich dort durch die einfallende warme Luft aus Küche und Wohnzimmer extrem viel Feuchtigkeit, so dass ein Schimmelbefall unvermeidbar ist. Die Wohnung leidet damit an einem ganz erheblichen Mangel, den nur der Vermieter beheben kann. Mit dem Einbau der neuen Fenster ohne bautechnische Begleitmaßnahmen hat der Vermieter die Situation sogar noch verschlimmert. Ob und in welchem Umfang überhaupt Sanierungsmaßnahmen möglich sind, kann hier nur ein Sachverständiger entscheiden. Sie sollten daher ab sofort die Miete mindern und sich umgehend um eine neue Wohnung bemühen. Die Probleme können kurzfristig nicht gelöst werden.

Zur Startseite