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Immobilien: Schreihals in der Nachbarwohnung

Ob Boa in der Badewanne oder Kaiman im Keller: Nicht jedes Lebewesen ist als Haustier geeignet.Unbekannt ist, wieviele Exoten in Mietwohnungen unter scheußlichen Bedingungen ihr Dasein fristen.

Ob Boa in der Badewanne oder Kaiman im Keller: Nicht jedes Lebewesen ist als Haustier geeignet.Unbekannt ist, wieviele Exoten in Mietwohnungen unter scheußlichen Bedingungen ihr Dasein fristen.Doch geht es dabei nicht nur um das Wohl der Tiere: Auch mancher Nachbar fühlt sich durch die lieben Vier- und Mehrbeiner belästigt.

"Pfeif-, Piep- und Kreischtöne" ortete beispielsweise Familie Mierow in ihrer Nachbarschaft.Ursache: ein Papageienvogel."Der ist in allen Räumen unserer Wohnung zu hören", beklagten sich die Mierows beim Berliner Mieterverein, nachdem sie zunächst ihre Nachbarn und dann die Vermieterin, eine Wohnungsbaugesellschaft, vergeblich um Abhilfe gebeten hatten."In der Regel beginnt der Krach um 7.30 Uhr und endet abends gegen 19 Uhr, unterbrochen durch kurze, zeitlich unterschiedliche Ruhepausen." Die Reaktion der Wohnungsbaugesellschaft: "Wir benötigen eine Aufstellung über den jeweiligen Tag, Uhrzeit, Art und Ort der Störung." Kein Problem.Flugs erarbeiteten die Mierows eine penibel geführte Strichliste.Gleichwohl sah sich die Verwaltung außerstande, gegen die Familie mit dem Vogel einzuschreiten."Kleintierhaltung ist nicht genehmigungspflichtig", meint sie.Doch wie groß ist ein Kleintier - und vor allem: Ist die Grenze zum genehmigungspflichtigen Großtier in Dezibel meßbar? Da durch den Schreihals der Wohnwert erheblich gemindert werde und die Mieter schon gezwungen seien, sich tagsüber nur noch mit Oropax in der Wohnung aufzuhalten, stehe ihnen zumindest ein Mietminderungsrecht zu, meinte der zuständige Rechtsberater.Das sah die Wohnungsbaugesellschaft anders: "Einer Mietminderung stimmen wir nicht zu, da die Wohntauglichkeit nicht gemindert oder aufgehoben wird."

Jedoch ist nicht jedes ungewöhnliche Tier für Haus- und Mitbewohner eine Qual.So erfreute sich Gandalf beispielsweise großer Beliebtheit, zumindest bei den Nachbarn.Unfreundlich, gar aggressiv, sei er nicht.Der Vermieter indes meinte, Gandalf gehöre in den Zoo.Gandalf ist ein Affe.Und "die Haltung eines Affen gehört nicht zum Mietgebrauch", war der Vermieter überzeugt.Auch träfe nicht zu, daß vom Affen kein Lärm ausginge, wie vom Mieter behauptet, da der Besitzer den Affen, "wenn er kreischt, anschreit - offenbar, um ihn zum Schweigen zu bringen".Zuguterletzt beeinträchtige die Affenhaltung auch noch die Mietsache.

Da man sich nicht gütlich einigen konnte, traf man sich vor dem Kadi.Der Richter konnte sich beim Prozeßtermin von Gandalfs Harmlosigkeit überzeugen."Das Tierchen saß ganz brav auf dem Richtertisch", schmunzelte der Anwalt des Mieters.Wovon genau sich nun der Richter beeinflussen ließ, ist nicht überliefert.Gandalf jedenfalls durfte bleiben: "Der Beklagte verpflichtet sich, den Affen in der Wohnung zu belassen und nicht bei sich zu führen, wenn er die Wohnung verläßt", ordnete er gleichwohl an.Was dem Hohen Gericht durch die Lappen ging: Der Affe aus Thailand steht unter Artenschutz und hatte in Deutschland überhaupt kein Aufenthaltsrecht.

Seit 1987 gibt es in der Bundesrepublik eine Meldepflicht für jene privat gehaltenen Tiere, die einem Artenschutzabkommen unterliegen.Demzufolge ist es streng genommen nicht einmal gestattet, einen Sperling zu fangen und im Wohnzimmer in einen Käfig zu sperren.Damit will man "Naturentnahmen und die Plünderung der Herkunftsländer" verhindern.Immerhin 60 Prozent der aus fernen Landen stammenden Exoten stürben beim Fang, Transport oder in den ersten vier Wochen danach, heißt es in Fachkreisen.Um die Naturplünderungen zu verhindern, um zumindest den normalen WildHandel zu erschweren und in Richtung Züchtungen zu drängen, wird bei artgeschützten Tieren der Nachweis verlangt, daß sie ordnungsgemäß eingeführt wurden, der Import vor 1987 geschah oder im Inland nachgezüchtet wurden.Bei jedem regulären Kauf wird dieser Nachweis zu erbringen sein.

Welches Tier überhaupt in einer Mietwohnung gehalten werden darf, ist nicht leicht und schon gar nicht pauschal zu beantworten.Als oberste Prämisse gilt: Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.Erlaubt der Vertrag die Tierhaltung, sind damit üblicherweise die gängigen Haustiere gemeint wie zum Beispiel Hunde, Katzen, Hamster, Fische oder Vögel, "jedoch nicht außergewöhnliche Tiere wie Gift- und Würgeschlangen", beschied beispielsweise das Amtsgericht Charlottenburg (Az.10 C 166 / 88).Verbietet der Mietvertrag allerdings jegliche Tierhaltung, ist dies nach Ansicht des Gerichts unwirksam, weil dann auch Wellensittiche und Goldhamster verboten wären.Oftmals besagt der Mietvertrag, daß die Tierhaltung einer Zustimmung des Vermieters bedarf.Dann steht es dem Hausbesitzer frei, dies zu dulden oder nicht.Allerdings besagt dies auch, daß der Vermieter über die Zulässigkeit eines Tieres nicht generell, sondern im Einzelfall entscheiden muß.Wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung steht, ist auf der sicheren Seite, wer zuvor seinen Vermieter um Erlaubnis bittet.

Vor der Anschaffung eines exotischen Tieres allerdings sollte sich der Mieter fragen, ob er dessen artgerechte Haltung in einer Mietwohnung überhaupt gewährleisten kann.Hat der Vermieter zugestimmt, sollte der Mieter nur in einer Zoo-Handlung und nur ein im Inland gezüchtetes Tier kaufen.Geschützte Tiere sind neben den dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegenden Arten (zum Beispiel Papageienvögel, ausgenommen Wellensittich und Nymphensittich, sowie Greifvögel und Eulen) insbesondere alle europäischen Vögel, Reptilien und Amphibien.Neben den Ein- und Ausfuhrgenehmigungen nach EG-Recht ist das sogenannte CITES-Dokument erforderlich, das den legalen Besitz des Tieres bescheinigt.Nur damit ist ein Transport oder Handel überhaupt möglich.Bei Verstößen gegen das Artenabkommen sind Behörden verpflichtet, Buß- oder Strafverfahren einzuleiten.

Wer ganz sicher sein und jedweden juristischen Fallstrick umgehen will, macht es wie Carola Elsner mit ihrem Eisbären.Die stolze Besitzerin von Alfred hat allen mietrechtlichen Problemen hinsichtlich ihrer Tierhaltung bestens vorgebeugt: Denn Eisbär Alfred steckt in einem schwarzen Overall, ist grau-weiß und aus Plüsch.

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